- Von Juliana Demski
- 26.01.2018 um 17:21
Was ist geschehen?
Die Volksbank Reutlingen kündigt ihren Kunden Negativzinsen für bestehende Sparkonten an. Diese verlangt sie dann doch nicht, will aber auch keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg passt das gar nicht, also zieht sie vor Gericht.
Das Urteil
Das Landgericht Tübingen gibt den Verbraucherschützern nun Recht (Aktenzeichen 4 O 187/17). Bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften könne die Bank nicht einseitig und vor allem nachträglich eine Entgeltpflicht einführen, entscheiden die Richter. Außerdem habe die Bank auch nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden; somit seien die Klauseln ohnehin unwirksam.
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