- Von Juliana Demski
- 18.01.2018 um 10:31
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es ein neues Höchstkrankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Höchstgrenze liegt nun bei 3.098 Euro, im Jahr zuvor waren es 3.045 Euro.
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Vom Brutto-Krankengeld werden 12,075 Prozent Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei kinderlosen Versicherten ab dem 23. Lebensjahr kommt noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu. Anspruch auf Krankengeld hat jeder GKV-Versicherte, der länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.
Das Problem an der Sache:
Es gibt nach wie vor eine Einkommenslücke, der sich viele gesetzlich Versicherte nicht bewusst sind. Der Versicherer Universa verdeutlicht das anhand eines Beispiels:
Ein 30-jähriger Single mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro und einem Nettoverdienst von 1.900 Euro bekommt rund 1.500 Euro Krankengeld pro Monat. Es bleibt eine Lücke von 400 Euro. Diese lässt sich beispielsweise mit einer Krankentagegeldversicherung schließen.
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