- Von Juliana Demski
- 18.12.2017 um 16:31
Sparen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht unbedingt eine gute Idee. Denn mitunter kann der Sparwunsch nach hinten losgehen, weiß Versicherungsmakler Philip Wenzel. Risikolose Sparmöglichkeiten seien begrenzt, erklärt Wenzel in seinem Blog.
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Dazu gehört etwa, die BU-Police so früh wie möglich, etwa schon als Schüler oder Student abzuschließen. Das liege an der Berechnung, schreibt Wenzel: „Wenn ich eine BU bis 67 abschließe, dann weiß der Versicherer, was er durchschnittlich an Geld braucht, weil er weiß, wie wahrscheinlich es ist, dass ich meinen Beruf mal aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu Hälfte ausüben kann.“
Als junger Mensch passiert durchschnittlich weniger. Das weiß auch der Versicherer. Wenzel: „Egal, ob ich mit 16 oder 21 die Versicherung abschließe. Sie verteilt sich aber auf mehr Jahre, weshalb die einzelnen Beiträge geringer sind.“ Das Gute: Wer früh anfängt, spart über die gesamte Laufzeit.
Geld sparen mit Risiko
Laut Wenzel gibt es noch weitere Wege, in der BU-Versicherung Geld zu sparen – allerdings nie ohne Risiko.
1. Weniger Rente
Klar, wer im Ernstfall weniger Geld bekommen will, muss auch weniger bezahlen. Man sollte sich aber ganz genau überlegen, was wirklich reichen würde und was nicht. Wenzel: „Am ärgerlichsten ist es, wenn meine Absicherung unterhalb der gesetzlichen Grundsicherung liegt. In dem Fall würde die Rente nämlich angerechnet werden und ich habe meine Beiträge für nichts bezahlt.“
2. Kürzere Laufzeit
Wer sich nicht für die gesamte Arbeitszeit seines Lebens absichert, geht ebenfalls ein großes Risiko ein, so Wenzel. Denn genau dann ist es am wahrscheinlichsten, aus körperlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können. „Deswegen spare ich auch mal die Hälfte des Beitrags, wenn ich die Versicherung nicht bis 67, sondern nur bis 60 abschließe“, schreibt der Versicherungsmakler.
3. Weniger Leistung
Eine weitere Möglichkeit ist es, den Leistungsumfang zu reduzieren. Heißt: „Ich verzichte auf Leistung, wenn ich meinen Beruf nur noch zur Hälfte ausüben kann, sondern bekomme erst eine Rente, wenn ich am allgemeinen Arbeitsmarkt keine drei Stunden mehr arbeiten kann“, so Wenzel. Das sei dann eine Erwerbsfähigkeitsversicherung.
Es gebe aber auch noch eine Stufe darunter: die Grundfähigkeitsversicherung. Dann habe man überhaupt keinen Bezug mehr zum einstigen Einkommen. Auch die Psyche sei nicht umfassend abgesichert. Wenzel rät allerdings davon ab: „Das sollte nur in Ausnahmefällen eine Lösung sein.“
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