Eine Bergsteigerin erreicht den „Hinterstoisser Quergang“ in der Eiger-Nordwand: Dort hatte sich auch der Sturz des Österreichers ereignet, dessen Hose dabei riss. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.11.2017 um 12:25
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Im Normalfall zahlt eine Unfallversicherung nur dann, wenn der Versicherte durch „ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis“ geschädigt wird. Doch einem Kletterer ist auf einer Bergtour nach einem Sturz lediglich die Hose gerissen, wodurch er aber später massive Erfrierungen erlitt. Ein Gericht in Österreich musste nun klären, wie dehnbar der Unfallbegriff ist.

Hier geht es zum Artikel.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content