Eine Pflegebedürftige mit einer Angehörigen: Kinder können unter Umständen auch unterhaltspflichtig werden. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 16.11.2017 um 11:56
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Wenn die eigene Rente nicht ausreicht, um im Pflegefall finanziell versorgt zu sein, müssen oft die Angehörigen ran – vor allem die Kinder. Dabei richtet sich die Pflicht zum Elternunterhalt nach dem Einkommen der Nachkommen. Das Problem: Betroffene befürchten, dass so zu wenig Geld für die eigene Vorsorge bleibt. Hier geht es zum Video.

Im Kindesalter sorgen die Eltern für die Kosten von Schulausbildung und Co. – und im Alter kehrt sich die Entwicklung um: Dann müssen viele Kinder Unterhalt zahlen, damit die Eltern ihre Pflegekosten zahlen können. Viele Betroffene befürchten daher, dass dadurch die eigene Vorsorge zu kurz kommt.

So auch Christiane Mumperow. Sie arbeitet in der Praxis ihres Mannes mit, das Paar hat zwei Kinder. Die Mutter von Frau Mumperow ist pflegebedürftig und wohnt in einem Heim. Die Kosten setzen sich zusammen aus ihrer Rente, Grundsicherung im Alter und eben einem Elternunterhalt von 750 Euro, den Christiane Mumperow zahlt. Das ist nicht wenig Geld.

Das Problem daran erklärt sie in der ZDF-Sendung „Volle Kanne“:

„Wenn ich selbst keine Rücklagen bilden kann, verschiebe ich dasselbe Problem auf meine Söhne.“ Das Paar könnte weitaus mehr vorsorgen und seinen eigenen Kinder eines Tages vielleicht auch den Elternunterhalt ersparen. Durch die monatlichen 750 Euro fehle nun eine Menge Geld.

Wie viel Angehörige in so einem Fall wirklich aufbringen müssen, hängt aber immer vom eigenen Einkommen ab. Der Staat hat Selbstbehaltsregeln festgelegt. Bei Alleinstehenden muss erst ab einem Einkommen von 1.800 Euro etwas in die Pflege der Eltern gehen, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 3.240 Euro. Alles darüber hinaus kann der Staat zu 50 Prozent für den Elternunterhalt einfordern.

Wer gar nichts verdient, müsse in der Regel auch nichts oder wenig zahlen, weiß Familienrechtler Jochem Schausten in der ZDF-Sendung. Ein Beispiel: „Hat das eigene Kind kein eigenes Einkommen, das Schwiegerkind aber ein bereinigtes anrechenbares Einkommen von 6000 Euro, beträgt die Haftung gerade mal 35 Euro pro Monat“, rechnet der Experte vor.

Es gibt aber auch geschützte Vermögenswerte

Viele Betroffene wie Christiane Mumperow befürchtet zwar, nicht genug Geld für die eigene Vorsorge zu haben. Es gibt allerdings sogenannte geschützte Vermögenswerte, die nicht für den Elternunterhalt herangezogen werden können: So dürfen 5 Prozent des Bruttoeinkommens, das im gesamten Erwerbsleben erwirtschaftet wurde, nicht angetastet werden.

„Mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro kann man in einem Alter von 55 Jahren mit einem Schonvermögen von 220.000 Euro rechnen“, so Schausten. Vermögen in Form von Sparbüchern, Aktiendepots, Wertpapieren und Bankguthaben werde erst ab einer bestimmten Grenze eingesetzt. Und die selbst bewohnte Immobilie sei immer geschützt.

Die Sache mit der Gerechtigkeit

Aber nicht immer wollen die Kinder so einfach zahlen. Wer beispielsweise als Säugling in ein Kinderheim gegeben wurde und nach 30 Jahren einen Bescheid für die eigene Unterhaltspflicht erhält, der wird die Gerechtigkeit an der Sache nicht verstehen. So ein Fall ist Gabriele Dietz-Paulig. Ihre Mutter gab sie weg und meldete sich seither nicht. Nun soll sie ihre Pflegekosten unterstützen.

„Hier geht der Sinn für Gerechtigkeit verloren“, sagt sie dem ZDF. Der einzige Weg ist der Gang vor Gericht – nun muss Dietz-Paulig beweisen, dass ihre Mutter nie etwas mit ihr zu tun haben wollte.

Allgemein sei es zudem immer von Vorteil, jede Unterhaltsaufforderung von einem Experten überprüfen zu lassen, sagt Rechtsexperte Schausten. Denn: Die meisten Sozialhilfeträger berieten die Kinder nicht über zulässige Möglichkeiten der Verminderung der Unterhaltspflicht. Fast immer bestehe daher Korrekturbedarf.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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