- Von Lorenz Klein
- 06.11.2017 um 10:26
Die Treuk AG hat beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (Az. 75 IN 356/17). Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) – auch auf der Webseite der Treuk AG findet sich ein entsprechender Hinweis. Dort rät man Betroffenen nun dazu, ihre Verträge zu überprüfen, um möglicherweise Schadensersatz wegen Falschberatung verlangen zu können.
„Wir werden die Belange der Versicherten wahren“
Hybridprodukte und widersprüchliche Kundenwünsche nach Garantie und Rendite
Das Geschäftsmodell der Treuk AG, die sich laut Verbraucherschützer „Kanzlei für Kapitalsicherung“ nannte, sah vor, bei Anlegern darum zu werben, mit ihnen Kauf- und Abtretungsverträge oder Nachrangdarlehensverträge zu schließen und dabei zu behaupteten, „in einigen Jahren mehr aus dem Geld zu machen“. Tatsächlich sei diese Behauptung aber nur ein Vorwand gewesen, um an die Auszahlungen aus den Verträgen zu kommen, sagt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Geschäftsmodell der Treuk AG sei von Beginn an „eine windige Angelegenheit“ gewesen, so Schmitz.
Im Kern funktionierte das Geschäftsmodell laut VZHH so: Anleger tauschten bei der Treuk AG staatlich überwachte und sichere Finanzprodukte wie Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge gegen riskante und völlig unbeaufsichtigte Geldanlagen ein. Dabei wurde für die neuen Verträge stets eine Nachrangigkeit vereinbart, sodass sie nicht der Finanzaufsicht unterfielen. Nachrangigkeit bedeutet, dass Auszahlungsansprüche im Falle der Insolvenz eines Unternehmens erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden.
Bei der Treuk AG habe sich dieses Risiko nun verwirklicht, befinden die Verbraucherschützer. Die Firma könne die vereinnahmten Geldbeträge nicht mehr zurückzahlen und die Ansprüche der Betroffenen würden „zuallerletzt befriedigt“. Mit der Insolvenz habe das Unternehmen nun zahlreiche Verbraucher „endgültig um große Teile ihrer Altersversorgung gebracht“, bedauert man in Hamburg.
Gibt es für Betroffene noch einen Ausweg?
Das erscheint schwierig. „Geld können Anleger nur noch zurückholen, wenn sie den Berater in Haftung nehmen, der den Vertragsschluss bei der Treuk AG empfohlen hat“, sagt Gabriele Schmitz. Wie die hier die Chance stehen, müsse durch ein persönliches Beratungsgespräch bei der VZHH geklärt werden, heißt es abschließend.
Im Visier steht dabei vor allem der vermeintlich gemeinnützige Ratgeber für Finanzen e.V., der bereits vor einigen Jahren negativ in die Schlagzeilen geriet.
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