- Von Redaktion
- 20.10.2017 um 10:35
Die Privatbank Donner & Reuschel hat nach Recherchen des Wirtschaftsmagazins „Capital“ in den vergangenen Monaten ihren Riester-Kunden nahe gelegt, ihren Riester-Sparplan in eine Riester-Versicherung der Konzern-Mutter Signal Iduna umzuwandeln. Wollten die Kunden das nicht, gab es die außerordentliche Kündigung.
Was steckt dahinter und wie viele Kunden sind betroffen? Das haben wir die Konzernmutter Signal Iduna gefragt. Von den 1.300 Riester-Verträgen, die die Privatbank zwischen 2002 und 2009 eingesammelt hat, war der Großteil bereits in der Verrentung. Bei 150 Verträgen war das noch nicht der Fall, so Signal-Iduna-Sprecher Thomas Wedrich gegenüber Pfefferminzia.
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Das Problem: Wegen strategischer Umstellungen des IT-Dienstleisters hätte Donner & Reuschel für diese 150 Kunden ein ganz neues IT-System aufstellen müssen. „Das hätte sich nicht gelohnt“, so Wedrich. Die Privatbank hat also Kontakt zu diesen Kunden aufgenommen und ihnen den Vorschlag eines Wechsels unterbreitet.
134 Kunden akzeptierten, der Großteil entschied sich für eine klassische Riester-Rente der Signal Iduna. Einige wenige suchten sich den fondsgebundenen Tarif aus.
Verzinsung bei der Konzernmutter sei besser
Für die Kunden habe sich das gelohnt, so Christine Hauwetter, Pressesprecherin von Donner & Reuschel, gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Die Verzinsung der Riester-Sparpläne habe zuletzt nur zwischen 0,50 und 1,00 Prozent gelegen. Die Versicherung der Signal Iduna aber wurde 2016 mit 2,6 Prozent verzinst. Erneute Abschlusskosten seien nicht fällig geworden.
Die 16 verbleibenden Kunden haben indes die außerordentliche Kündigung erhalten. Einige dieser Kunden hätten sich auch nach mehreren Briefen und Anrufen der Privatbank nicht gemeldet, so Wedrich.
Bundesministerien sind nicht einverstanden
Wie Capital weiter berichtet, hat das Vorgehen nun aber das Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium auf den Plan gerufen. Sie erklärten laut Capital in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass es ihrer Ansicht nach für eine außerordentliche Kündigung nicht reiche, sich auf eine IT-Umstellung zu berufen.
„Sollte dies von der Rechtsprechung anders gesehen werden, müssten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls ergänzt werden“, so die Ministerien.
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