- Von Lorenz Klein
- 16.10.2017 um 10:21
Der Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) hat Medienberichten zufolge am Wochenende das Landgericht München angerufen. Demnach ist der BVK der Ansicht, dass das Vergleichsportal Check24 das Urteil des Oberlandesgerichts München von April 2017 nicht ausreichend umgesetzt habe.
Das muss Check24 nun ändern
Check24 setzt Gerichtsurteil um
Der Vermittlerverband sehe bei Check24 „Unternehmenswahrheit und Unternehmensklarheit nach wie vor verletzt“, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz in einem Bericht des Portals Idowa zitiert.
Zur Erinnerung: Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Das Portal locke unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Dabei würde das als Makler registrierte Unternehmen weder die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers leisten.
Schließlich hatte das OLG München im Berufungsverfahren Anfang April 2017 das Vergleichsportal dazu angehalten, seine Kunden vor dem Online-Abschluss besser zu informieren. Aus dem Urteil ging hervor, dass Check24 seinen Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitteilen solle, dass das Unternehmen als Makler agiert.
BVK offenbar unzufrieden mit Urteilsumsetzung
In der Folge wies Heinz immer wieder darauf hin, dass man „jeden Tag“ beobachten wolle, ob Check24 die geforderten Standards bereits erfülle – offenbar ist der Vermittlerverband nun zu einem negativen Ergebnis gekommen und hat daher erneut Klage eingereicht.
„Der BVK scheint die Umsetzung von Check24 bezüglich des OLG-Urteils nicht zu akzeptieren“, teilte das Vergleichsportal am Samstag mit. Check24 liege dazu allerdings noch nichts vom Gericht vor, heißt es in dem Statement aus München.
Check24 geht in die Gegenoffensive
Gleichwohl machen die Gescholtenen in teils kernig formulierten Aussagen deutlich, was sie vom Vorgehen des BVK halten: Der Verband agiere „scheinheilig und unaufrichtig“. Es gehe ihm offensichtlich nicht um Verbraucherschutz, sondern um „polemisierende Kritik am Geschäftsmodell Vergleichsportal“.
Aus Sicht von Check24 habe man die vom Gericht geforderte, veränderte Darstellung der sogenannten Erstinformation korrekt umgesetzt. „Unsere Kunden erhalten unmittelbar nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschriebene Informationen per E-Mail.“
Doch die Portalbetreiber belassen es nicht hierbei, sondern gehen ihrerseits in die Offensive: Gerne zeige die Verbandsführung „mit dem Finger auf andere“, heißt es in der Stellungnahme, dabei würden die BVK-Mitglieder selbst nicht immer einhalten, was sei von anderen forderten. So würden einige von ihnen „trotz klarer Rechtspflichten“ komplett auf die Bereitstellung einer Erstinformation verzichten, heißt es – und weiter: „Wir haben in diesem Zusammenhang BVK-Mitglieder abgemahnt und entsprechende Unterlassungserklärungen erhalten“.
Auch der BVK-Präsident wird nicht geschont
In ihrem Statement lassen die Portalbetreiber auch den Initiator des gerichtlichen Verfahrens nicht ungeschoren: Unter anderem würde auch „das Maklerbüro des BVK-Verbandspräsidenten Michael H. Heinz beim Abschluss einer Versicherung nicht einmal das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll“ zur Verfügung stellen, so Check24 weiter.
Man erwarte vom BVK, seine Mitglieder „über die rechtlichen Erfordernisse aufzuklären und deren Einhaltung durch eine verbesserte Verbandsarbeit sicherzustellen“. Und schickt eine kämpferische Ansage hinterher: „Gegen Verstöße wird Check24 im Sinne der Gleichbehandlung weiterhin vorgehen.“
Man darf gespannt sein, wie der BVK auf diese Konterkritik von Check24 reagieren wird.
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