- Von Juliana Demski
- 11.10.2017 um 14:12
Gerade während der Herbstferien fahren viele Familien ins Warme. Was aber, wenn in der Zwischenzeit Einbrecher die Wohnung leergeräumt haben? Denn besonders in der dunklen Jahreszeit ist es für die Diebe einfach, in fremde Häuser einzusteigen.
Zahlt die Hausratversicherung auch bei verräterischen Urlaubsposts?
„Auch, wenn man das Thema am liebsten weit wegschieben möchte, sollten Verbraucher möglichst bald ihr Hab und Gut auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. Das hilft im Fall eines Einbruchs beim Erstellen einer Stehlgutliste“, rät Bianca Boss, Pressesprecherin des Bunds der Versicherten (BdV).
Eine Hausratversicherung ersetzt im Fall des Falles die erbeuteten Gegenstände – beispielsweise Schmuck oder Geld. Aber auch für gestohlene elektronische Geräte, Reparaturen, Gebäude- und Vandalismusschäden kommt sie auf.
Ist die Wohnung nach einem Einbruch unbewohnbar, übernimmt die Versicherung unter Umständen die Kosten für eine Unterbringung im Hotel.
Wie verhält man sich richtig?
Ist es zu einem Einbruch gekommen, sollten Betroffene sofort die Polizei informieren und nichts anrühren, sondern lieber Fotos machen, um den Schaden zu dokumentieren. Auch die Versicherung muss umgehend von dem Vorfall erfahren.
Auch wichtig:
Wer lange verreist und seine Wohnung unbeaufsichtigt lässt, muss das seinem Versicherer mitteilen. Sonst droht im Schadenfall eine Leistungskürzung oder sogar die Leistungsfreiheit des Versicherers. Meist gilt die Faustregel einer höchstmöglichen ununterbrochenen Abwesenheitsdauer von 60 Tagen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren