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- 09.10.2017 um 09:35
„Allein schon die Anzahl der abgemahnten Klauseln zeigt, wie viel in diesem Fall im Argen lag“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
43 rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Maklerunternehmens mahnte die Verbraucherzentrale erfolgreich ab. Das Unternehmen gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Darin verpflichtet es sich die 43 als rechtswidrig abgemahnten Klauseln so nicht mehr zu verwenden.
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Auf den Fall aufmerksam geworden war die Verbraucherzentrale durch eine Verbraucherbeschwerde: Über das Maklerunternehmen hatte ein Verbraucher mehrere Versicherungsverträge für die private und betriebliche Vorsorge abgeschlossen.
„Mit einer unverständlich formulierten Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wollte das Maklerunternehmen sicherstellen, dass im Falle einer Vertragskündigung, Stornierung, eines Widerrufs oder auch einer Beitragsfreistellung auf jeden Fall 45 Promille der jeweiligen Versicherungssumme des Vertrages als Honorar gezahlt wird“, heißt es in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Im konkreten Fall hätte der Verbraucher nach einer Kündigung mehrere tausend Euro zahlen sollen.
Diese Bedingungen galten nicht nur für Neuverträge, sondern auch für bestehende. Und auch dann, wenn die Verträge gar nicht über das Maklerunternehmen zustande kamen.
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