- Von Juliana Demski
- 14.09.2017 um 12:27
Was ist geschehen?
Im August 2011 wird ein 40-jähriger Mann am Knie operiert. Während der OP geht etwas schief: Die Ärzte durchtrennen eine Arterie und eine Vene des Patienten. Das bleibt jedoch zunächst unentdeckt.
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Recht schnell schwillt der Unterschenkel des Mannes an. Einen Tag später verlegen die Ärzte ihn in die Medizinische Hochschule Hannover. Dort bekommt er zwar sofort die nötige Hilfe. Trotzdem war sein Blutkreislauf über einen Zeitraum von drei Tagen unterbrochen.
Die Folge: Das Bein des Betroffenen ist verkümmert.
„Der Fuß ist gelähmt und der Unterschenkel stark zurückgebildet“, berichtet sein Anwalt Malte Oehlschläger gegenüber dem Portal az-online.de.
Der Automechaniker könne keine Lasten über 10 Kilogramm mehr tragen. „In seinen alten Beruf wird er nie mehr zurückkehren können.“ Der Patient ist inzwischen Frührentner.
Trotzdem kommt es zu einer Einigung zwischen den Ärzten und dem Betroffenen:
Sie geben ihren Fehler zu und drücken ihr Bedauern aus. Ohne den Gang vor Gericht einigen sich die beiden Parteien daher auf Schmerzensgeld.
Der Mann bekommt von der Versicherung der Belegärzte aufgrund des Behandlungsfehlers 425.000 Euro ausgezahlt.
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