- Von Lorenz Klein
- 12.09.2017 um 17:17
Ab dem 1. Juli 2019 will die Bayerische Staatsregierung Unwetter-Opfern keine staatliche Soforthilfe mehr gewähren – zumindest nicht, wenn für die von Hochwasser betroffenen Gebäude ein privater Versicherungsschutz möglich gewesen wäre.
Aus der Elementar- wird die Naturgefahrenversicherung
Greift die Hausratversicherung bei überfluteten Bankschließfächern?
Viele „Harvey“-Opfer nicht versichert
Da allerdings immer wieder Orte von Extremwetter-Ereignissen betroffen sind, die nicht in den sogenannten gefährdeten Überschwemmungsgebieten liegen, hat das Land den Gemeinden geraten, eine Elementarschadenversicherung für ihre Liegenschaften abzuschließen.
Das berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) und verweist auf ein aktuelles Beispiel, welches zeigt, dass der politische Appell offenbar nicht jede Gemeinde überzeugen konnte.
So hat sich jüngst der Gemeinderat des kleinen Örtchens Kirchseeon gegen eine Absicherung ihrer Gebäude entschieden. Nachdem die Verwaltung von ihrem Gebäudeversicherer zunächst ein Angebot einholte, wurde dieses nun vom Gemeinderat abgelehnt.
Die Prämie ist den Gemeindevertretern zu teuer
Offenbar erschien den politisch Verantwortlichen die Prämie zu hoch: „Für alle Objekte zusammen liege der jährliche Versicherungsbeitrag bei knapp über 18.000 Euro – ohne Selbstbehalt. Bei einem Selbstbehalt von 5.000 Euro, liege der Betrag bei 9.000 Euro jährlich“, berichtet die SZ – und zitiert die zweite Bürgermeisterin des Ortes, Barabara Burgmayr-Weigt (CSU), mit dieser Aussage: „Doch bei uns gibt es keine Überschwemmungen“.
Die Bürgermeisterin begründet dies damit, dass es in der Nähe „keine größeren Gewässer oder Hanglagen“ gäbe, wodurch Unwetterschäden zu erwarten wären. Der Gemeinderat sah das offenbar genauso: Es gab nur eine Gegenstimme gegen die Entscheidung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren