- Von Juliana Demski
- 11.09.2017 um 16:24
Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist in der Versicherungsbranche momentan in aller Munde. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte das Vergleichsportal verklagt, da es seiner Meinung nach einige Pflichten verletzt habe.
In einer aktuellen Pressemitteilung zeigt sich Check24 einsichtig und akzeptiert das Urteil.
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Das muss Check24 nun ändern
Auch die nötigen Änderungen habe das Portal bereits umgesetzt:
„Beispielsweise fragen wir im Privaten-Hausratversicherungs-Vergleich ehrenamtliche Tätigkeiten ab. Im Beispiel des Studenten wird in der Hausratversicherung eine mögliche Doppelversicherung ausgeschlossen, indem wir nach Haupt- und Nebenwohnsitz fragen, der möglicherweise bereits durch eine Versicherungspolice der Eltern abgedeckt wird.“
Und:
„Im Kfz-Vergleich fragen wir, ob im Leasing-Vertrag Werkstattbindung vereinbart ist. Damit entsprechen wir den Vorgaben des Gerichts“, heißt es vom Unternehmen.
Auch die vom Gericht vorgeschriebenen Erfordernisse zum Thema Erstinformation setze Check24 bereits um:
„Sobald uns der Kunde seine persönliche Emailadresse mitteilt, bekommt dieser unmittelbar und vor Abschluss eines Versicherungsproduktes die Erstinformation zugesandt und wird zeitgleich darüber informiert. Es ist damit sichergestellt, dass kein Kunde eine Versicherung abschließen kann, ohne die Erstinformation vor Abschluss auf einem dauerhaften Datenträger erhalten zu haben.“
Auch die dritte Forderung des Gerichts – die eindeutige Bekennung zum Versicherungsmakler – sei nun gewährleistet.
„Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen weitreichenden Anpassungen dem Urteil des OLG München gerecht werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärte zuvor im Rahmen des 14. Norddeutschen Versicherungstags in Hamburg, dass man künftig „jeden Tag“ beobachte werde, ob Check24 die geforderten Standards erfülle.
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