- Von Redaktion
- 08.09.2017 um 09:35
Was ist geschehen?
Ein Mann ist Fußballprofi und schließt 2004 bei der Alten Leipziger eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab.
Im Herbst 2010 wird der Mann berufsunfähig. Die Alte Leipziger erkennt die Berufsunfähigkeit an und zahlt eine entsprechende Rente.
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Im Frühjahr 2017 kommt es zur Nachprüfung. Da der Mann in der Zwischenzeit einen Job als Eventmanager übernommen hat, kommt der Versicherer zu der Einschätzung, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Der Betroffene übe nun einen Verweisberuf aus, der dem sozialen Ansehen seines versicherten Berufs als Fußballprofi entspreche. Die Alte Leipziger stellt daraufhin die Zahlung der Rente ein.
Fußballprofi und Eventmanager – vergleichbares Ansehen?
Der Mann sucht sich Unterstützung bei der Anwaltskanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Alten Leipziger Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, schreibt Rechtsanwalt Christian Luber auf dem Portal anwalt.de.
Voraussetzung für eine Leistungseinstellung sei, dass der Versicherungsnehmer einen Beruf ausübe, der mit dem früheren Beruf hinsichtlich der Lebensstellung vergleichbar sei. „Von einer Vergleichbarkeit der beiden Berufe hinsichtlich des sozialen Ansehens kann nach unserer Bewertung aber keine Rede sein. Fußballprofis gelten in unserer Zeit als Idole und haben somit einen hohen sozialen Status. Dies gilt bei allem Respekt für den Beruf des Eventmanagers bei dieser Tätigkeit eher weniger.“
Die Anwälte sind nun mit der Alten Leipziger im Gespräch und „sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können.“
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