Jochen Hergenhahn, Experte für Dienstunfähigkeitsabsicherung und Beamtenversorgung bei der DBV, einem Tochterunternehmen des Versicherers Axa. © Axa/DBV
  • Von Lorenz Klein
  • 14.05.2019 um 09:56
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Für Beamte bestehe gerade in den ersten Dienstjahren ein erhebliches Risiko, ganz ohne Versorgung dazustehen, sagt Jochen Hergenhahn, Experte für Dienstunfähigkeitsabsicherung und Beamtenversorgung bei der DBV. Im Interview sagt der Manager der Axa-Tochter, welchen Versorgungslücken Staatsdiener ausgesetzt sind und was Vermittler bei der Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit beachten sollten.

Pfefferminzia: In der Bevölkerung herrscht die Meinung vor, dass Beamte grundsätzlich eine gute soziale Absicherung genießen. Ist diese Sichtweise berechtigt?

Jochen Hergenhahn: Auch wir beobachten die vorherrschende Ansicht einer guten sozialen Absicherung von Beamten. Durch viele Reformen der vergangenen Jahre wird sich die Versorgungssituation in Zukunft jedoch deutlich schlechter darstellen. Heute muss ein Beamter mindestens 40 Jahre im Öffentlichen Dienst ableisten, um die maximale Versorgung von 71,75 Prozent der letzten Bruttobezüge, beziehungsweise der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge zu erhalten. Diese Zahl erreichen viele Beamte allerdings nicht mehr, da durch das hohe Ausbildungsniveau ein Eintritt in den Beruf häufig erst im Alter zwischen Mitte und Ende 20 erfolgt. Hinzu kommen Kindererziehungs- und Elternzeiten oder Zeiten, in denen der Beruf nur in Teilzeit ausgeübt wird. Alle diese Lebensphasen reduzieren den Anspruch auf Pension im Alter. Und wer früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand möchte, muss einen Versorgungsabschlag von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.

Wie ist es um die Versorgungssituation von Beamten im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit (DU) bestellt?

Akut wird die Situation, wenn ein Beamter vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Gerade in den ersten Dienstjahren besteht ein erhebliches Risiko, ganz ohne Versorgung dazustehen. Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wenn die vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist, besteht aber auch hier kein Anspruch auf eine Rente. Lediglich als Beamter auf Probe kann es bei einem Dienstunfall ein Unfallruhegehalt geben. Aber auch für den Beamten auf Lebenszeit besteht ein Risiko. Wird dieser wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, so muss er sich in jungen Jahren oft mit der Mindestversorgung begnügen. Es gilt: Je höher die Besoldungsgruppe, umso höher ist die Versorgungslücke. Daher ist die private Absicherung, insbesondere gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit, unerlässlich.

Inwieweit unterscheiden sich die Ursachen für eine DU von den Ursachen einer Berufsunfähigkeit (BU)?

Die Ursachen für BU und DU unterscheiden sich über alle Berufe betrachtet nicht signifikant. Bei den uniformierten Beamten ist die Ursache Unfall/Dienstunfall etwas erhöht. Sowohl bei BU als auch bei DU spielt das Thema Psyche eine immer größere Rolle. Etwa jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens BU/DU.

Was ist daraus abzuleiten?

Diese Zahl unterstreicht die Wichtigkeit für den Kunden, sich entsprechend abzusichern. Nur mit einer qualitativ hochwertigen DU-Klausel kann sich der Beamte bei Dienstunfähigkeit auch sicher sein die Leistung zu erhalten. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Leistungsprüfung zu einem anderen Ergebnis kommen und der Beamte hat keinen Leistungsanspruch, obwohl er wegen Dienstunfähigkeit entlassen, oder in den Ruhestand versetzt wurde.

 

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare
Absicherung von Beamten (Dienstunfähigkeitsversicherung) – Versicherungsmakler Jan Pohl Aachen
Vor 1 Jahr

[…] Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Dienstunfähigkeitsversicherung […]

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