Martin Gräfer ist Vorstand der Bayerischen. © Die Bayerische
  • Von Redaktion
  • 15.05.2019 um 12:10
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Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, erläutert die Stärken der Grundfähigkeitenversicherung als Alternative zur BU, sowie spezielle Optionen und Alleinstellungsmerkmale des neuen Angebots „ExistenzPlan“.

„ExistenzPlan“ ermöglicht zum Jobeinstieg einen Wechsel in die BU. Wie funktioniert das in der Praxis?

Gerade junge Leute können mit unserer Grundfähigkeitenversicherung den Schutz ihrer Arbeitskraft und ihres Einkommens sehr früh planen. Ein Highlight ist auch, dass bereits Kinder ab drei Jahren abgesichert werden können. Wer dann nach dem Jobeinstieg eine konkrete Berufstätigkeit absichern möchte, dem ermöglicht der ExistenzPlan den Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen, und das ohne weitere Gesundheitsprüfung. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar, dass der Beruf in der BU versicherbar sein muss, der Grundfähigkeitenvertrag seit fünf Jahren besteht oder dass der Kunde nicht älter als 30 Jahre alt sein darf. Dann ist ein Wechsel in die BU ohne weiteres möglich.

Um welche Optionen ist der Grundfähigkeitsschutz erweiterbar?

Zusätzlich zu den beiden Tarifvarianten können die Kunden im ExistenzPlan unter drei Optionen wählen, um die Absicherung noch besser an den persönlichen Lebensplan anzupassen. Für all diejenigen, die viel Fahrradfahren oder den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, ist der Baustein „Mobilität“ spannend. Die Option „Infektion“ richtet sich vor allem an medizinische und soziale Berufe sowie Tätigkeiten im Lebensmittelumfeld und greift, wenn man aufgrund einer Infektion nach behördlicher Anordnung ein vollständiges Tätigkeitsverbot erhält. Die dritte Option „Psyche“ tritt in Kraft, falls der Versicherte an schwerer Depression oder Schizophrenie erkrankt. Der ExistenzPlan lässt sich somit individuell gestalten und passt sich mit den beiden Tarifvarianten flexibel den Bedürfnissen der Kunden an. Bei veränderten Lebensumständen wie beispielsweise ein Jobeinstieg kann der Versicherungsnehmer einen Wechsel in die BU veranlassen.

Über welche Alleinstellungsmerkmale verfügt Ihr Tarif?    

Die Kombination der Leistungen ist eines der Alleinstellungsmerkmale. Unser Ziel war es, einen Tarif zu kreieren, der bereits bei einem Prognosezeitraum von sechs Monaten leistet, den Verlust der PKW-Fahrerlaubnis automatisch beinhaltet, eine Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet, 17 Grundfähigkeiten absichert und gleichzeitig preislich attraktiv für die Kunden ist. Zudem versichern wir Kinder bereits ab drei Jahren. Das ist einzigartig am Markt, bisher liegt in der Regel das Eintrittsalter bei 15 Jahren. Immer mehr Menschen achten auf ihre Gesundheit und die Umwelt. Daher haben wir als weiteres Tarif-Highlight den Mobilitäts-Baustein aufgegriffen.

Wie transparent sind die Leistungsauslöser definiert?

Oft fehlen essenzielle Hinweise in den Bedingungen anderer Versicherer. Uns war die transparente Formulierung der Leistungsvoraussetzungen sehr wichtig. Was bedeutet beispielsweise die Formulierung „Knien“? Muss der Kunde sich mit oder ohne Unterbrechung hinknien und wiederaufrichten können? Mit oder ohne Hinzuziehen der Hände? Bedeutet knien Bodenkontakt? Bodenkontakt mit einem oder beiden Knien? Hier haben wir für größtmögliche Transparenz gesorgt.

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