- Von Redaktion
- 15.09.2015 um 18:53
Beitragsentlastung greift im Alter
Seit Januar 2000 wird für PKV-Versicherte zusätzlich ein 10-prozentiger Altersentlastungszuschlag erhoben. Der Zuschlag entfällt automatisch mit dem 60. Lebensjahr, was zu einer Beitragsersparnis im Alter führt. Ab dem 65. Lebensjahr wird das angesammelte Geld zur Stabilisierung der Beiträge verwendet, ab dem 80. Lebensjahr das Restguthaben sogar zur direkten Beitragssenkung.
Über Beitragsentlastungstarife können sich Versicherte zudem eine zusätzliche Reduktion des Beitrags im Alter sichern. Im Hinblick auf einen eventuell noch nicht ausgeschöpften Arbeitgeberzuschuss und die generellen Steuervorteile sind dies attraktive Ansatzpunkte für die Kundenberatung.
Innovative Vertriebsansätze im Zusatzbereich
Auch im Bereich der privaten Zusatzversicherung besteht nach wie vor eine starke Nachfrage mit hohem Abschlusspotenzial. Die uniVersa bietet auf diesem Feld Zusatztarife fu?r junge Leute mit reduziertem Startbeitrag und Zahnzusatztarife ohne Gesundheitsfragen, die in VVG-konformen Unterlagen im Westentaschenformat rechtssicher abgeschlossen werden können.
„Zudem ist in vielen Tarifen eine Option fu?r einen späteren Folgeabschluss ohne erneute Gesundheitspru?fung enthalten, falls durch ku?nftige Gesundheitsreformen mit Leistungsku?rzungen ein neuer Absicherungsbedarf entsteht“, erläutert uniVersa-Vertriebsvorstand Gremmelmaier. Im Oktober folgt ein neues Produktkonzept zur ambulanten Zusatzversicherung, das über drei Leistungsstufen und per Kurzantrag mit nur einer Gesundheitsfrage vertriebsoptimiert abschließbar ist.
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