Mit dem Thema Haftung müssen sich auch angehende Mediziner befassen. HDI bietet passende Lösungen an. © Tom Werner Creative
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  • 17.06.2021 um 08:35
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HDI und Arzthaftpflicht gehören einfach zusammen. Jetzt bietet der Versicherer auch eine überarbeitete Absicherung für Jungmediziner an. Sie deckt die gesamte Ausbildungszeit ab, inklusive privatem Risikoschutz.

Wenn es um das Thema Berufshaftpflicht geht, setzen bereits 50 Prozent aller niedergelassenen Ärzte in Deutschland auf die über 40-jährige Kompetenz der HDI Versicherung im Bereich des Heilwesens. Denn sie wissen: Ohne einen guten Schutz könnte schon ein kleiner Behandlungsfehler ihre gesamte berufliche Existenz bedrohen.  

Ob irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder das Skalpell zu tief angesetzt wurde – diese oder ähnliche Missgeschicke können selbst erfahrenen Ärzten unterlaufen. Statistisch gesehen kommt es in Deutschland jeden Tag zu vier Behandlungsfehlern dieser Art. Wenn geschädigte Patienten dann Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mediziner geltend machen, können die Streitwerte schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen.  

Das Muss-Produkt für Ärzte 

Eine Berufshaftpflicht ist deshalb ein absolutes Muss für Ärzte. Sie zahlt nicht nur bei berechtigten Forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Im Fall der HDI Arzthaftpflicht beträgt die Regeldeckungssumme 5 Millionen Euro (dreifache Maximierung) und kann auf 7,5 Millionen Euro angehoben werden. Prämienfrei mitversichert sind außerdem zwei angestellte Fachärzte im selben Fachgebiet. 

Behandlungsfehler können aber nicht nur die Existenz etablierter Ärzte gefährden. „Ärztliche Tätigkeiten sind bereits für Mediziner in der Facharztausbildung, aber auch für Medizinstudenten ein wichtiges Thema“, sagt Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement Heilwesen bei HDI. „Bereits im Medizinstudium ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel für Praktika oft verpflichtend. Und auch wenn die vertragliche Haftung, wie in vielen Fällen üblich, über die Klinik abgedeckt ist, verbleibt im Schadenfall die deliktische Haftung beim angehenden Arzt. Hier ist die eigene Berufshaftpflichtversicherung elementar.“  

Neue Berufshaftpflicht von HDI 

Das Risiko, bei Schäden nicht adäquat versichert zu sein, solle daher niemand eingehen. Die rund 100.000 jungen Frauen und Männer, die sich alljährlich in Deutschland für ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium entscheiden, tragen von Anfang an große Verantwortung. Denn auch während der Ausbildung können schnell Fehler passieren, für deren finanzielle Folgen die angehenden Ärzte mit ihrem Privatvermögen haften.  

Die HDI Versicherung hat ihr Portfolio seit Februar im Bereich der freien Berufe deshalb um eine neue Berufshaftpflicht für Mediziner in der Aus- und Weiterbildung für alle Vertriebspartner erweitert. Sie sichert alle beruflichen und privaten Risiken für jeden Abschnitt des medizinischen Werdegangs ab. Maklern bietet sich damit eine gute Möglichkeit, eine neue Zielgruppe zu gewinnen.

Auch freiberufliche Nebentätigkeiten abgedeckt 

Abgesichert werden der vorklinische und der klinische Teil des Studiums. Und während der Weiterbildung zum Facharzt kann der Vertrag bequem weitergeführt werden. Die Versicherungssumme beträgt 7,5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und kann bis zu dreimal im Jahr in Anspruch genommen werden. 

Bei Medizinstudenten umfasst der Schutz auch Tätigkeiten, die außerhalb des Dienstes liegen, wie etwa OP-Assistenzen, also sogenannte „Hakenhaltertätigkeiten“, Nachtwachen und nebenberufliche oder ehrenamtliche Rettungsdienste, wenn die Qualifikation vorhanden ist. 

„Für Ärzte in der Aus- und Weiterbildung besteht Deckungsschutz für einen noch umfangreichen Katalog an freiberuflichen Nebentätigkeiten“, erklärt Carsten Lutz. „Der Schutz umfasst hier bis zu 75 Dienste im Jahr, beispielsweise Praxisvertretungen oder kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste. Optional kann der Versicherungsschutz für Notdienste auch auf eine unbegrenzte Anzahl erweitert werden. Dieser Deckungsumfang ist marktführend.“ Ein weiteres Highlight ist der Versicherungsschutz bei der Ausbildung im Ausland (bis zu 50 Monate). Ergänzt wird der Versicherungsschutz noch durch eine zeitlich unbegrenzte Tätigkeit in Corona-Test- oder Impfzentren. 

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