Arbeiter auf dem Bau. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 19.10.2016 um 09:19
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Hätten Sie es gewusst? In sechs von sieben Fällen beruht ein vorzeitiges Arbeitsende auf einer ernsten Krankheit und nicht auf einem Unfall. Zu etwa 50 Prozent sind ausschließlich psychische Leiden oder Krebs die Ursache. Da die gesetzliche Absicherung Berufsunfähige kaum auffängt, haben die Sozialpartner unterschiedlicher Branchen gehandelt: So bieten die Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente mit ihren Produkten MetallRente.BU und KlinikRente.BU ihren Mitgliedern die Möglichkeit, das Einkommen aus der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bedarfsgerecht abzusichern – und das zu unschlagbar günstigen Konditionen.

Versorgungswerke wie MetallRente und KlinikRente bieten den Beschäftigen der angeschlossenen Branchen viele Vorteile, allen voran hohe Sicherheit und langfristige Stabilität für ihre persönliche Altersvorsorge. Für dieses Ziel werden die Versorgungswerke von einem Verbund aus starken Versicherungskonzernen getragen, die gemeinsam für die Versorgungsleistungen eintreten.

So arbeitet MetallRente mit einem Konsortium aus führenden Versicherungsunternehmen, bestehend aus Swiss Life, Allianz, Ergo und R+V zusammen. Das Finanzberatungs- und Versicherungsunternehmen Swiss Life ist seit 2005 Mitglied des Konsortiums und Konsortialführerin bei MetallRente.BU und MetallRente.EMI. Zu den Trägergesellschaften der KlinikRente zählen ebenfalls Swiss Life, Allianz, DBV, Generali sowie R+V und die Deutsche Ärzteversicherung. Konsortialführerin bei KlinikRente.BU ist seit Oktober 2015 ebenfalls Swiss Life.

Gemein ist beiden Versorgungswerken, dass sie für die Beschäftigten besonders auf die Qualität der einzelnen Tarife achten, sodass sich die Versicherten auf die Empfehlungen der Vermittler auch wirklich verlassen können. Ein weiterer Vorteil für die Versicherten: Sie erhalten einen Privatvertrag und profitieren gleichzeitig von Großkundenkonditionen sowie oftmals von einer reduzierten Risikoprüfung, sobald ganze Belegschaften versorgt werden können. Außerdem bieten beide Versorgungswerke die uneingeschränkte Portabilität ihrer Versicherungsprodukte: Das bedeutet, dass die versicherte Person ihren privat abgeschlossenen Vertrag auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder sogar des Berufs behalten darf.

Absicherung für 13 Millionen Menschen

Eine Besonderheit, die beide Versorgungswerke auszeichnet, liegt in ihrer Definition, wer die Angebote zur Arbeitskraftabsicherung nutzen darf: So entscheidet nicht der konkret ausgeübte Beruf darüber, ob man sich versichern kann, sondern allein die Branchenzugehörigkeit. Damit ist es möglich, alle Mitarbeiter zu versichern, die in den angeschlossenen Branchen arbeiten: die festangestellte Reinigungskraft eines Softwareunternehmens zählt ebenso dazu, wie das Küchenpersonal der betriebseigenen Kantine oder die Erzieherin des angeschlossenen Kindergartens. Insgesamt können MetallRente und KlinikRente potenziell rund 13 Millionen Menschen erreichen – schließlich steht das Angebot der Versorgungswerke nicht nur den direkt Beschäftigten der angeschlossenen Branchen offen, sondern auch ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern.

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