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  • Von Redaktion
  • 10.07.2017 um 13:10
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Handyverträge schließen wir heutzutage online ab, Bankgeschäfte erledigen wir im Internet und in unserer Freizeit surfen wir in den sozialen Netzwerken. Aber was passiert mit all den online abgeschlossenen Verträgen und Accounts, wenn man aus dem Leben scheidet?

Grundsätzlich gehören auch online abgeschlossene Verträge zum Erbe und gehen mit dem Tod auf die Erben über. Die haben jedoch oftmals keinen Überblick, welche Verträge und Nutzerkonten überhaupt bestehen. Es lohnt sich also, einmal über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken – die meisten Verträge enden nämlich nicht automatisch mit dem Tod. Erben müssen die Verträge manuell kündigen. Dazu müssen sie sich im Todesfall beim jeweiligen Vertragspartner melden, unterschiedliche Legitimationsanforderungen erfüllen und die Verträge selbst kündigen. Ohne den notwendigen Überblick und die Passwörter ist der Zugang zu Onlineaccounts nach dem Tod des Nutzers jedoch meist schwer.

Digitales Erbe zentral online verwalten

Der erste Schritt zu einem digitalen Nachlass ist eine Bestandsaufnahme: Welche Onlineverträge, Profile in sozialen Netzwerken, digitale Mitgliedschaften oder Accounts bei Webshops und anderen Anbietern gibt es? Das ZDF-Verbrauchermagazin Wiso empfahl kürzlich seinen Zuschauern, alle Konten und Zugangsdaten in einer Liste einzutragen und bei einem Notar zu hinterlegen, gemeinsam mit dem Testament. Es geht auch einfacher – zum Beispiel mit einem digitalen Nachlassplaner im Netz. Kunden, die eine Sterbegeldversicherung bei der LV 1871 abgeschlossen haben, können den Service gegen einen geringen Mehrbeitrag nutzen. Vermittlern bietet das Angebot eine weitere Option für die Kundenberatung zur Bestattungsvorsorge.

In dem digitalen Nachlassplaner lassen sich Verträge, Onlinenutzerkonten und Mitgliedschaften digital verwalten. Einmal angelegt, können Kunden selbst entscheiden, was im Fall der Fälle mit den Verträgen und Nutzerkonten passieren soll. Wenn Erben nach dem Tod des Nutzers Zugang zu dem Webportal erhalten, können die vorher angelegten Verträge im Auftrag der Erben abgemeldet oder gekündigt werden.

Digitaler Vertragsmanager: Überblick über Accounts und Onlinekonten schon zu Lebzeiten

Der digitale Nachlassplaner kann auch schon zu Lebzeiten nützlich sein. Nutzer können das Tool zum digitalen Vertragsmanager machen und sämtliche Verträge oder Mitgliedschaften an einer Stelle erfassen und verwalten. Einmal pro Jahr können Nutzer über den Vertragsmanager eine automatische Recherche durchführen. Dabei werden Verträge bei führenden Webanbietern und Partnerunternehmen ermittelt und direkt in die Vertragsübersicht übernommen. So hat man stets einen Überblick über alle Nutzerkonten. Nach einem Umzug muss die neue Adresse im Tool nur einmal hinterlegt werden. Der digitale Vertragsmanager leitet sie an alle Anbieter weiter. Auch Kündigungen sind ganz einfach. Wenn im Onlineportal bei einem erfassten Vertrag ein Zeitpunkt festgelegt ist, wird die Kündigung wunschgemäß zu diesem Termin durchgeführt.

Mehr zum Thema digitaler Nachlass: www.vorsorgeweitblick.de

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