Katrin Bornberg ist Geschäftsführerin des Analysehauses Franke und Bornberg. © Franke und Bornberg
  • Von Redaktion
  • 13.12.2021 um 13:57
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Katrin Bornberg, Geschäftsführerin des Analysehauses Franke und Bornberg, spricht im Interview über die Vorteile der digitalen Risikoprüfung im Beratungsgespräch, was das von entsprechenden Tools verlangt, und an welchen Stellen es mitunter noch hakt.

Wie zuverlässig ist das Prozedere?

Das Prozedere ist durch den jahrelangen Praxiseinsatz gehärtet. In sehr seltenen Fällen kann es zu Rückfragen von Versichererseite kommen, wenn Unklarheiten verbleiben. Zu 100 Prozent abgesicherte Plausibilitäten gibt es faktisch nicht. Solche Fälle liegen aber eher im Promillebereich.

Wo liegen die Grenzen der digitalen Risikoprüfung?

Die Grenzen der Automatisierung sind vergleichbar mit anderen Automatisierungsprozessen. Sobald es sich um sehr komplexe Vorerkrankungssituationen handelt, kommt die Automatisierung an ihre Grenzen. Wir können derzeit rund 70 Prozent des Geschäftes automatisch abbilden. Für die nicht automatisierungsfähigen Fälle kann die Abwicklung dennoch über vers.diagnose erfolgen. So können die medizinischen Unterlagen über eine gesicherte Verbindung direkt zum zuständigen Risikoprüfer bei den betreffenden Versicherern hochgeladen werden. Die Kommunikation inklusive Ergebnisübermittlung findet dann ebenfalls über die Plattform statt. Ein sehr komfortabler Weg also auch für komplexe Fälle.

Fallen Entscheidungen bei unternehmensübergreifend vergleichenden Tools aufgrund des Einheitsfragebogens kritischer aus, als wenn ein Risikoprüfer einer Gesellschaft sie individuell trifft?

Zu dem Fragebogen bestehen oft Missverständnisse. Es handelt sich bei vers.diagnose nicht um einen einfachen Einheitsfragebogen, so wie er früher oft verwendet wurde. Vielmehr gibt es ein einheitliches übergeordnetes Fragenset, das in die Details verzweigt, sobald eine Frage positiv beantwortet wurde. Durch die kaskadenförmig aufgebauten Fragen wird jeder Fall individuell im Detail abgebildet, zusätzliche Fragebögen sind oft obsolet. Eine restriktivere Risikoprüfungsentscheidung ist daher überhaupt nicht erforderlich.

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