Ein Vater mit seinen Kindern: Zurich hat den Schutz für Kinder verbessert. Nach Ablauf der Kindermitversicherung kann ein eigener Dread-Disease-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. © Zurich
  • Von Redaktion
  • 08.07.2019 um 08:05
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Eine Dread-Disease-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen schwerer Erkrankungen. Die Zurich Versicherung hat ihr Angebot in dieser Sparte deutlich verbessert und damit eines der modernsten und leistungsstärksten Angebote im Markt geschaffen.

Ein weiterer Top-Vorteil: Kinder, die zunächst kostenlos beim jeweiligen Elternteil mitversichert sind, können bei Ablauf der Kindermitversicherung im Alter von 18 Jahren innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung einen eigenen Dread-Disease-Schutz in Höhe von bis zu 35.000 Euro abschließen. Dies ist auch bis maximal 21 Jahren möglich – falls die Kinder bis dahin eine Ausbildung oder ein Studium beendet haben.

Beitrag bleibt garantiert

Kunden schätzen es, wenn es während der gesamten Laufzeit einen günstigen garantierten Beitrag gibt. Bei Zurich ändert sich dieser nur, wenn der Kunde die Versicherungssumme im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erhöht oder er zum Schutz vor Inflation die Beitragsdynamik wählt. Zurich verzichtet somit auf die gesetzlich zulässige Beitragsanpassung im Rahmen des Paragraf 163 VVG.

Die Dread-Disease-Versicherung der Zurich Gruppe zählt damit zu den modernsten und leistungsstärksten Angeboten am Markt und gehört zu den Favoriten der Makler. Das Fachmagazin Asscompact setzte im Rahmen seine Studie „Trends 2019“ den „Eagle Star Krankheits Schutzbrief“ auf Rang 2.

Der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief – die Vorteile im Überblick:

  • Absicherung gegen die finanziellen Folgen von insgesamt 68 Erkrankungen
  • Davon 47 Erkrankungen mit Leistung der vollen Versicherungssumme und 21 Erkrankungen (geringerer Schweregrad) mit einer Teilleistung von maximal 25.000 Euro
  • Leistung als Kapitalzahlung
  • Garantierte Beiträge und Leistungen über die gesamte Laufzeit
  • Verzicht auf Prämienanpassung (Paragraf 163 VVG)
  • Teilleistungen werden in der Regel nicht auf die Vollleistung angerechnet und können beim Auftreten mehrerer Erkrankungen auch mehrfach beansprucht werden
  • Hinterbliebenenschutz in der erweiterten Variante: vorgezogener Leistung bei einer schweren Erkrankung möglich
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