- Von Redaktion
- 28.05.2019 um 12:16
Mit welchen Maßnahmen sichern Sie das eingezahlte Geld Ihrer Kunden?
In der Komfortvariante sorgt der obligatorische Baustein „Spurwechselassistent“ dafür, dass zehn Jahre vor Ablauf der Police das Vermögen aus den chancenorientierten Portfolios sukzessive und intelligent in risikoärmere Anlagen umgeschichtet wird.
Die Ansparzeit ist das eine. Doch wie sieht die Rentenbezugszeit in Ihrem Produkt aus?
Einfache Antwort: so flexibel, wie die Kunden es wollen. Es sind beliebig viele Teilverrentungen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr möglich. Außerdem findet durch die Nutzung unseres innovativen fondsgebundenen Rentenbezugs keine automatische Umschichtung in das Sicherungsvermögen im Rentenbezug statt. Stattdessen bleibt der Kunde auch in der Rentenphase in Fonds investiert und kann von positiven Kapitalmarktentwicklungen unmittelbar in Form einer steigenden Rente profitieren. Außerdem kann der Kunde selbst entscheiden, wann er in Rente gehen möchte. So kann er seinen geplanten Rentenbeginn bis zum vollendeten 50. Lebensjahr vorziehen oder bis zum vollendeten 88. Lebensjahr hinausschieben.
Sind auch Zuzahlungen in der Rentenphase möglich?
Auf jeden Fall, bis zu 50.000 Euro können pro Jahr zugezahlt werden. Aber nicht nur das: selbstverständlich kann der Kunde auch im Rentenbezug Kapital entnehmen.
Was bedeutet es Ihnen, dass Swiss Life Investo kürzlich vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung, kurz IVFP, ausgezeichnet wurde?
Mit dieser Auszeichnung können Vermittler auf ein Qualitätsurteil zurückgreifen, das die Leistungsfähigkeit von Swiss Life als Unternehmen sowie die Produktqualität von Swiss Life Investo sehr gut bewertet. Darüber hinaus dient diese objektive Bewertung des IVFP dem Vermittler bezüglich einer haftungssicheren Beratung als sehr gute Orientierung.
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