- Von Redaktion
- 03.04.2024 um 17:10
Recht haben und Recht bekommen sind leider noch immer zwei völlig unterschiedliche Dinge. Nicht selten setzt sich bei einer der jährlich rund 2 Millionen Zivilklagen vor deutschen Gerichten derjenige durch, der den längeren finanziellen Atem hat. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Gewerbetreibende. Eine Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende schützt Unternehmen und Selbstständige vor den möglicherweise hohen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Risiken dafür sind vielfältig. Sie reichen von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit (ehemaligen) Beschäftigten über verkehrsrechtliche Vergehen bis zu strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.
Da jedes Unternehmen anderen Risiken ausgesetzt ist, kommt es darauf an, bei der Wahl des Tarifs auf die Details zu achten. Flexibilität ist hier der Schlüssel. Die ARAG bietet diese vollumfänglich an. Anders als bei anderen Versicherern am Markt, die nur Kombinationsprodukte anbieten, ist der ARAG-Kunde nicht an Pflichtbausteine gebunden. Vielmehr kann er sich zusammen mit seinem Vermittler den Versicherungsschutz passgenau aussuchen.
Das belohnt auch die Rating-Agentur Franke und Bornberg in ihrem aktuellen Rechtsschutz-Rating vom Februar 2024. Alleiniger Spitzenreiter wurde dabei die ARAG, die für acht Tarifvarianten mit der Bestnote FFF+ („hervorragend“) ausgezeichnet wurde.
Was macht den ARAG-Rechtsschutz so besonders? „Unternehmen möchten immer exakt so viel Rechtsschutz, wie sie wirklich brauchen“, erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Ressort Konzern Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG (Foto). „Deshalb haben wir Produkte entwickelt, die Firmen, Freiberuflern und Selbstständigen immer passgenauen Schutz garantieren. Damit halten wir ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen den Rücken frei.“
Die ARAG bietet Rechtsschutzlösungen in drei unterschiedlichen Tarif-Varianten an: Basis, Komfort und Premium. Während die Basis-Version einen soliden Grundschutz bietet, zeichnen sich die Tarife Komfort und Premium durch ein deutlich umfassenderes Leistungsspektrum aus. Neben sämtlichen Basisleistungen sind unter anderem zusätzlich abgedeckt:
- Kollektives Arbeitsrecht, im Premium-Tarif ohne Sublimit
- Prüfung von Verträgen vor Versicherungsbeginn
- Park- und Halteverstöße, wenn Fahrzeugführer bekannt
- Verzicht auf Selbstbehalt bei Erledigung durch Erstberatung
- Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten schon ab Ein- und Widerspruchsverfahren
- Vorversicherungsgarantie – auf Wunsch erfolgt die Regulierung auch nach den zuletzt gültigen Bedingungen des Vorvertrags (Premium-Tarif)
- Rechtsschutz für die Generalunternehmerhaftung nach Mindestlohngesetz (Premium-Tarif)
Rechtsschutz-Expertise 2.0
Besonders weist Maslaton auf einen Punkt hin, den die ARAG unter dem Begriff Rechtsschutz-Expertise 2.0 etabliert hat. „Darunter verstehen wir ein umfangreiches Paket an digitalen Rechtsdienstleistungen“, so Maslaton. Beispiel dafür ist das Forderungsmanagement der ARAG. Bei offenen Forderungen übernimmt ein Inkasso-Unternehmen das Ablaufmanagement – bis zum vollständigen Forderungsausgleich ohne Abzug. Wichtige Daten oder Mandats- und Forderungsübersichten lassen sich online abrufen.
Außerdem zu nennen sind das Kundenportal „MeineARAG“ mit der Möglichkeit, Verträge und Rechnungen einzusehen, Schäden zu melden oder Leistungen zu beantragen, sowie der Internet-Rechtsschutz ARAG web@ktiv. Er bietet etwa Schutz bei angeblichen Wettbewerbsverstößen oder übernimmt die Löschung von Fake- oder zu Unrecht abgegebenen Online-Bewertungen.
Tipp: Dank der Vorversicherungs- und Leistungsgarantie in der Premiumvariante des ARAG Rechtsschutz können Sie Ihre Kunden ohne Risiko umdecken. Und auch im KV- und Sachbereich hält die ARAG attraktive Lösungen für Gewerbekunden bereit!
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren