- Von Oliver Lepold
- 22.03.2021 um 11:53
Die eigene Arbeitskraft abzusichern gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Leider ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht für alle Berufstätige eine echte Option. Sie ist für manche zu teuer, für andere aufgrund von Vorerkrankungen gar nicht oder nur mit Ausschlüssen und Aufschlägen abschließbar. Mit dem verbesserten Zurich Grundfähigkeits-Schutzbrief können Makler nun vielen dieser Kunden eine hochwertige Alternative unterbreiten.
Top 8 der wichtigsten Klauseln in der BU-Versicherung
„Nicht erst dann für den Kunden da sein, wenn wir nur noch mit Geld helfen können“
Diese Grundfähigkeitsversicherungen erfüllen den Marktstandard
Das Angebot der Zurich Gruppe Deutschland sichert dabei wichtige Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen oder den Gebrauch von Arm oder Hand ab. Der Leistungskatalog wurde stark überarbeitet und auf 19 wichtige Fähigkeiten mit Bezug zum täglichen Leben erweitert. „Neu hinzugekommen sind Stehen, Schreiben, Heben und Tragen, Greifen und Halten, der Gleichgewichtssinn, Sitzen und das Benutzen einer Tastatur. Andere Funktionen wie etwa Sehen oder der Gebrauch der Hand wurden zu Gunsten der Versicherten optimiert und klarer definiert“, erläutert Jan Roß, Bereichsvorstand Zurich Maklervertrieb.
Verlust einer Grundfähigkeit reicht als Leistungsauslöser
Die Leistung in Form der vereinbarten Rentenzahlung erfolgt bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Zustand voraussichtlich für mindestens sechs Monate anhält. Die Rente wird für die gesamte Dauer der Beeinträchtigung gezahlt, unabhängig davon, ob der Versicherte weiterarbeiten kann oder möchte.
Als Kernzielgruppen für den Zurich Grundfähigkeits-Schutzbrief gelten vor allem Kunden, die handwerklichen oder anderen stark körperlich ausgerichteten Tätigkeiten nachgehen. Für sie sind BU-Tarife aufgrund des erhöhten Risikos oftmals teuer und nicht finanzierbar. Auch für Personen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie für Künstler oder Sportler, die kaum noch über eine BU versicherbar sind, ist der Grundfähigkeits-Schutzbrief eine hervorragende Alternative.
Versicherbar sind auch Kinder ab fünf Jahren, was in der Branche noch sehr selten ist. Ein späterer Wechsel in eine BU-Versicherung ohne erneute Gesundheitsfragen ist zudem für viele junge Kunden unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie in der BU stehen auch beim Grundfähigkeitsschutz mehrere Optionen für eine Beitrags- und Leistungsdynamik zum Inflationsausgleich zur Verfügung.
Kostenlose Beratung im Leistungsfall
Zum verbesserten Leistungsspektrum des Grundfähigkeits-Schutzbriefs gehören auch zwei Leistungskomponenten, die im Markt Alleinstellungsmerkmale darstellen. Zum einen die kostenlose Reha- und Integrationsberatung im Leistungsfall. Dazu gehört eine kompetente Beratung zu Möglichkeiten einer optimalen medizinischen Versorgung sowie die fachliche Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen.
Hinzu kommen die traditionell stabilen Versicherungsbeiträge. „Wir verzichten seit Jahren auf die Anwendung des Paragrafen 163 Versicherungsvertragsgesetzes. Die Bruttoprämie kann also nicht angepasst werden. Damit bieten wir einen echten Mehrwert im Markt“, unterstreicht Roß.
Neue Nachversicherungsgarantien
Ein weiterer Top-Vorteil ist die Anpassung des Lebensphasenkonzepts. Dadurch wurden die Nachversicherungsgarantien stark erweitert. Sie ermöglichen in bestimmten Lebenssituationen vor Vollendung des 50. Lebensjahres eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Die Versicherungsleistung darf dabei maximal um 100 Prozent der garantierten Versicherungsleistung erhöht werden, wenn die zusätzliche Rentenleistung nicht mehr als 9.000 Euro beträgt.
Zu den neu aufgenommenen Nachversicherungsgarantien zählen unter anderem der Übergang aus einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, der Erhalt der Prokura oder der Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
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