- Von Redaktion
- 29.08.2018 um 12:30
Pfefferminzia: Herr Heinemann, welche Erwartungshaltung hat der heutige Kunde an einen Berater für Finanzdienstleistungen?
Volker Heinemann: Das Wichtigste aus Beratersicht ist, ein Vertrauensverhältnis zum Kunden aufzubauen. Hierfür sind Ehrlichkeit, Kompetenz und Spezialisierung auf ein Kerngebiet erforderlich.
Sind Sie als Berater breit aufgestellt oder vermitteln Sie im Schwerpunkt spezielle Produkte?
Ich habe mich auf Baufinanzierungen, Wertpapiere und Eigentumswohnungen als Kapitalanlage spezialisiert. Für passende Rand-Produkte gebe ich Tipps, je nach Wissensstand.
Wie bewerten Sie das Produkt „Online-Vermögensverwaltung“ von Scalable Capital aus der Perspektive eines Tippgebers?
Die Online-Vermögensverwaltung wird immer bekannter bei den Kunden. Das Produkt von Scalable – dem deutschen Marktführer – ist für mich eine sehr gute Ergänzung für Kunden mit Affinität zu zeitgemäßen, entspannten Anlageformen.
Eignet sich das Produkt auch als gute Ergänzung zu beratungsintensiven Geldanlageformen?
Auf jeden Fall. Wie ich gehört habe, haben es alleine bei der ING-DiBa bereits über 20.000 Kunden abgeschlossen.
Für welche Kunden ist das Produkt interessant?
Beim Kunden sollte schon ein nicht benötigtes Vermögen von mehr als 10.000 Euro vorhanden sein und gegebenenfalls auch Interesse am zusätzlichen, monatlichen sparen bestehen. Laut Scalable verändert sich auch das Alter der Interessenten, so dass zunehmend auch die ältere Kundschaft der neuen Technik vertraut: Der Altersdurchschnitt liegt derzeit bei 50 Jahren – vor einem Jahr lag er noch bei 42 Jahren. Interessenten mit einem Anlagehorizont von über 100.000 Euro haben zudem seit neuestem die Möglichkeit sich in München oder Frankfurt in individuellen Terminen beraten zu lassen.
Wie verläuft der Tippgeber-Prozess und die Abwicklung mit Scalable und der ING-DiBa?
Der Prozess ist einfach gehalten: Ich gebe dem Kunden den Tipp, sich das Produkt anzuschauen und melde diesen anschließend bei Scalable als potenziellen Interessenten. Nach Abschluss des Kunden erhalte ich einen Monat später mein Tippgeber-Honorar.
Benötigen Sie für das Tippgeber-Geschäft die Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO)?
Ich habe die Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO zwar für meine Wertpapierberatung, aber für das Tippgeber-Geschäft wird sie nicht benötigt. Das ist ja das Schöne daran – ohne Beratung einfach zu einem kleinen Nebenverdienst zu kommen. Das ist ideal auch für reine Baufinanzierungs-Berater, da auch deren Kunden eventuell weiteres Vermögen zur Verfügung haben. Denn die ganze Information und Abwicklung läuft ja dann über Scalable und die ING-DiBa.
Wie hat der Kunde den Tipp zur Scalable-Vermögensverwaltung aufgenommen?
Bisher habe ich noch keine Rückmeldung. Die Abschlüsse sind ja noch relativ frisch und beim aktuellen Markt muss man sicher auch etwas zeitversetzter auf die Wertentwicklung schauen.
Kannte der Kunde das Produkt?
Nein. Aber das war kein Problem. Zudem wird das Thema Robo-Adivisor ja auch verstärkt in den Medien gespielt.
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