- Von Redaktion
- 04.05.2018 um 12:47
Zusätzliche Altersversorgung muss sich lohnen und einfach sein. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet Arbeitgebern interessante neue Anreize, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Sie unterstützen ihre Belegschaft damit nicht nur darin, ein Finanzpolster für den Ruhestand aufzubauen. Umfragen belegen zudem immer wieder, dass eine Betriebsrente geeignet ist, die Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu stärken.
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Ungenutztes Potenzial
Verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen alleine reichen aber nicht aus, um die bAV für Arbeitgeber und alle Mitarbeiter attraktiv zu machen. Gefordert sind auch passende Produkte, die Mehrwerte in puncto Leistung und Umsetzung bieten. Dies gilt umso mehr in Zeiten niedriger Zinsen und Turbulenzen an den Kapitalmärkten bei einem gleichzeitig wachsenden Sicherheitsbedürfnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an die Betriebsrente.
Axa hat mit der „Relax bAVRente Comfort Plus“ ein modernes Produkt geschaffen, das die Kapitalanlage vereinfacht und gleichzeitig eine attraktive bAV ermöglicht. „Die neue Comfort-Plus-Variante unserer Relax Rente beziehungsweise Relax bAVRente ist unsere Antwort auf den vielfach geäußerten Wunsch nach einem einfachen und möglichst wartungsfreien Angebot – mit den bewährten Sicherheits- und Renditevorteilen unserer Relax Rente“, erklärt Patrick Dahmen, im Axa-Vorstand zuständig für das Ressort Vorsorge, das Konzept.
Die Relax bAVRente Comfort Plus bietet Sicherheit in Form einer Bruttobeitragsgarantie zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Sicherstellung dieser Garantie erfolgt durch eine Anlage im Sicherungsvermögen der Axa Lebensversicherung. Mitarbeiter können dabei von weiteren Garantie-Erhöhungen während der Laufzeit profitieren: In regelmäßigen Abständen wird die Garantie – sofern möglich – um bis zu 5 Prozent erhöht.
Chance auf zusätzliche Rendite bietet der Baustein „Sondervermögen Plus“. Die AxaExperten, die das Sicherungsvermögen managen, steuern auch das „Sondervermögen Plus“. Da dieses nicht den Reglementierungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegt, ist hier ein höherer Anteil renditeorientierter Anlageklassen möglich.
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