- Von Redaktion
- 17.12.2024 um 09:34
Swiss Life blickt im Jahr 2024 auf 130 Jahre BU-Erfahrung zurück. „Aktuell bemerken wir, dass es in der Beratung nicht nur auf das eine konkrete Produkt ankommt, sondern auf einen Mix aus beiden Welten – BU und Grundfähigkeit – um die Absicherung von Tätigkeiten (BU) und Fähigkeiten (GF) ideal zu kombinieren“, sagt Stefan Holzer, Leiter Market Management Versicherung und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. „Indem wir nun auch den Grundfähigkeitstarif Swiss Life Vitalschutz völlig neu aufgesetzt haben, rücken unsere AKS-Konzepte in entscheidenden Punkten noch enger zusammen. Damit erleichtern wir unseren Vermittlerinnen und Vermittlern die Kundenansprache erheblich und unterstreichen unsere Position als Qualitätsanbieterin und Biometrie-Expertin.”
Zielgruppenberufe der Branchenlösungen profitieren besonders
Der überwiegende Teil der Erwerbstätigen besitzt noch immer keine Absicherung der Arbeitskraft. Umso wichtiger war es für Swiss Life, gemeinsam mit den Branchenlösungen eine echte Neu-Modellierung für die Berufs- und Grundfähigkeitslösungen umzusetzen. „Das erklärte Ziel war es, durch attraktivere Konditionen und passgenauere Produktlösungen noch mehr Menschen die Absicherung ihrer Arbeitskraft anbieten zu können. Das ist uns gelungen“, sagt Holzer. Allein über die Branchenlösungen können über 17 Millionen Erwerbstätige und deren Familienangehörige erreicht werden. Zu den relevanten Berufen, die von diesen Konditionen profitieren, zählen zum Beispiel Mechatroniker/-innen, Chemiker/-innen, Pflegefachkräfte, Produktionsfacharbeiter/-innen und Fachinformatiker/-innen.
Highlights für BU- und GF-Versicherung
Zu den wichtigsten Neuerungen, die nun gleichermaßen für die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitstarife von Swiss Life und den Branchenlösungen gelten, gehören:
- Neue “Besserstufungsoption”: Für Neukundinnen und -kunden wird das Recht, die Berufseinstufung im Vertrag in ausgewählten Situationen ohne erneute Gesundheitsprüfung prüfen zu lassen, nun fester Bestandteil der AVB.
- Anhebung der Risikogrenze: ab sofort Beantragung rein auf Basis der Antragsfragen von bis zu 3.000 Euro Monatsrente.
- Erhöhung der Maximal-Absicherungen für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler gleichermaßen auf 1.500 Euro unabhängig von der besuchten Schulform oder Jahrgangsstufe. Die meisten Studierenden können weiterhin bereits bis zu 2.000 Euro pro Monat beantragen.
- NEU: „AU-Option“ ist ab sofort auch Bestandteil der Grundfähigkeitslösungen. Allgemein kann nun bei Abschluss zwischen einer maximalen Leistungsdauer von 24 und 36 Monaten gewählt werden.
- NEU: Mit der optimierten Nachversicherungsgarantie kann nun jede zuletzt versicherte Rente bei insgesamt 18 definierten Ereignissen stets um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Dabei gilt die deutlich erhöhte neue Obergrenze von 3.000 Euro, was insbesondere z. B. dem Absicherungsbedarf von Jung-Akademikern gerecht wird.
- NEU: Die “Karrieregarantie” ermöglicht bei Gehaltssprüngen von mindestens fünf Prozent einmal jährlich die Erhöhung der BU- bzw. Grundfähigkeitsrente im selben Verhältnis, ohne erneute medizinische Risikoprüfung bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro monatlich.
Weitere Infos unter www.swisslife.de/2025-aks-update.
Kontakt:
Swiss Life Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel. +49 89 38109-2222, Direktservice@swisslife.de
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