- Von Redaktion
- 29.04.2022 um 10:04
Wo lauern denn noch Haftungsfallen?
Haftungsfallen bergen vor allem Altverträge, die etwa übernommen und nicht an neue und aktuelle Bedingungen angepasst wurden. Wer hat denn da die Gebäudewertermittlung gemacht? Wie kommen die denn überhaupt auf die Versicherungssummen? Das ist alles haftungsrelevant. Dann das Thema Selbstbeteiligung. Nicht selten wird in den Verträgen eine generelle Selbstbeteiligung ausgeschlossen, wobei einzelne Leistungspunkte doch wieder mit einer Selbstbeteiligung belegt sind. Im Schadenfall ist hier Ärger vorprogrammiert.
Da herrscht offenbar auch viel Unkenntnis?
Absolut. Als Nicht-Experte kann man im gewerblichen Sachbereich schnell mal den Überblick verlieren – was bei über 200 Produktgebern mit aktuellen und historischen Tarifen durchaus verständlich ist. Was ist der Unterschied zwischen einer Neuwertdeckung und einer erweiterten Neuwertdeckung nach der sogenannten Goldenen Regel? Wie funktioniert ein Unterversicherungsverzicht? Welche Bedeutung hat die Wiederherstellungsklausel in der Gebäudeversicherung? All das sind Fragen, bei denen wir gerade Maklern, die neu ins Gewerbegeschäft eingestiegen sind, hilfreich zur Seite stehen möchten.
Haben Sie eine Lösung für diese Probleme?
Wie gesagt: Wir fahren gern zu den Risiken und schauen uns die mit dem Makler gemeinsam an. Und wer beispielsweise einen Altbestand kauft, hat auch die Möglichkeit, diesen zu uns umzudecken und mit einem Schlag auf den neuesten Stand zu bringen. Dasselbe gilt für Streubestände.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren