- Von Lorenz Klein
- 11.09.2018 um 13:20
Verfügt ein Versicherer über ausreichend Kapital, um die Leistungsversprechen gegenüber den Kunden auch in Extremsituationen einzuhalten? Diese Frage sollen die Solvenzberichte klären, die das Solvency-II-Regelwerk der Europäischen Union der Branche vorschreibt. Darin legen die Versicherer dar, wie es um ihre Finanzkraft und Krisenfestigkeit bestellt ist.
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Wie lauten die aktuellen Solvenzquoten?
Der Versicherungsverband GDV hat nun ein positives Zwischenfazit gezogen. Laut den Berechnungen für das erste Halbjahr 2018 beträgt die Solvenzquote der Lebensversicherer im Branchendurchschnitt rund 260 Prozent (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen). Das entspricht dem Wert zum Jahresende 2017. Unter Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen weisen die Lebensversicherer im Durchschnitt eine Solvenzquote von knapp 400 Prozent zum Ende des ersten Halbjahrs aus. Dies entspricht laut GDV ebenfalls dem Niveau des Vorjahresendes.
Auch die deutschen Schaden-/Unfallversicherer sind den Angaben des GDV zufolge „äußerst stabil“. Ihre Solvenzquote belief sich demnach zum Jahresende 2017 auf knapp unter 300 Prozent und hat sich zum Halbjahr 2018 nur geringfügig geändert.
Was besagen die Solvenzquoten?
Die Solvenzquote des Versicherers ergibt sich jeweils aus dem Verhältnis der vorhandenen Eigenmittel zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.
Eine Solvenzquote von 100 besagt beispielsweise, dass der Versicherer über ausreichend anrechnungsfähige Eigenmittel verfügt, um mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,5 Prozent, die Verluste auszugleichen, die innerhalb des nächsten Jahres eintreten. Das gilt selbst unter Extrembedingungen, die – statistisch gesehen – einmal in 200 Jahren auftreten.
Um eine verlässliche Prognose zu erstellen, werden sowohl extreme Kapitalmarktschwankungen als auch Veränderungen der Lebenserwartung sowie des Stornoverhaltens der Versicherten durchgespielt.
Was können die Solvenzquoten nicht leisten?
Der Bund der Versicherten weißt in einer Stellungnahme darauf hin, dass der bloße Grenzwert nicht die Schlussfolgerung zulasse, dass ein höherer Wert zwangsläufig besser ist als ein niedriger Wert. Das betont aber auch der GDV regelmäßig.
Beispiel: Ein übermäßig hoher Wert kann laut BdV auch bedeuten, dass den Versicherungsnehmern (noch) keine Überschüsse zugeteilt wurden. Entscheidend sei auch das Zusammenwirken der Solvenzquote mit den anderen aufgeführten Größen, heißt es bei den Verbraucherschützern.
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