Ein Rentnerpaar genießt die Sonne am Strand: Wie es um die lebenslange Rente steht, beeinflusst vor allem auch der sogenannte Rentenfaktor. © dpa/picture alliance
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  • 28.06.2017 um 09:36
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Der Rentenfaktor gibt bei Fondspolicen an, wie die Versicherer das Guthaben des Kunden in eine lebenslange Rente umwandeln wollen. Makler und Vermittler müssen hier aber genau hinschauen, denn die Gestaltungsspielräume sind groß.

Gleich zu Jahresbeginn kommt der Knaller. Die drei Lebensversicherer Allianz, Axa und Zurich verkünden, dass sie die Rentenfaktoren für ihre Fondspolicen und „kapitalmarktnahen Policen“ senken. Heißt übersetzt: Die Kunden bekommen weniger Rente, als die Versicherer es ihnen bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt haben. Betroffen von dem Schritt sind alleine beim Marktführer Allianz über 700.000 Kunden, die zwischen 2001 und Ende 2011 eine fondsgebundene Rentenversicherung oder die Police „Index Select“ gekauft haben.

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Die Umrechnung des angesparten Kapitals in eine Rente wird der Versicherer nun nicht mehr mit 2,75 oder 2,25 Prozent ansetzen, sondern mit 1,75 Prozent. Bei der Zurich geht es bei den Fondspolicen um 18 bis 25 Prozent runter, bei der Axa sind es rund 10 Prozent.

Was aber ist der Rentenfaktor eigentlich genau?

Nun, bei einer Fondspolice ohne Kapitalgarantien kann der Versicherer seinem Kunden zu Vertragsabschluss keine Mindestrente zusagen, da ja noch nicht feststeht, wie hoch das Guthaben des Kunden mal sein wird. Er kann aber angeben, wie er das angesparte Kapital der Kunden bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umwandeln will. Und das beschreibt der Rentenfaktor.

Üblicherweise gibt er an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte Die Renten-Formel monatliche Rente je 10.000 Euro ist. Bei einem Rentenfaktor von 30 und einem Kapital von 40.000 Euro gibt es für den Kunden beispielsweise eine monatliche lebenslange Rente von 120 Euro.

Drei Rechnungsgrundlagen

 „Dabei gibt es drei Rechnungsgrundlagen, die die Höhe eines Rentenfaktors beeinflussen“, sagt Alexander Kling. „Die Lebenserwartung, beziehungsweise genauer, die angenommene Sterbetafel, der Rechnungszins und die Höhe der Kosten des Produkts im Rentenbezug“, so der Partner am Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm weiter.

Damit die Versicherer den Rentenfaktor während der Ansparphase nicht einfach so ändern können, gibt es bei garantierten Rentenfaktoren die sogenannte Treuhänderklausel nach Paragraf 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Der Anbieter darf den Rentenfaktor nur dann ändern, wenn sich eine der Rechnungsgrundlagen in einem unvorhersehbaren Maß verändert – etwa, wenn sich die Lebenserwartung dramatisch verlängert oder die Zinsen unerwartet niedrig sind – und ein von der Finanzaufsicht Bafin bestellter unabhängiger Treuhänder die Anpassung überprüft und bestätigt. Das war bei Allianz, Axa und Zurich übrigens der Fall. Nach Rentenbeginn darf der Rentenfaktor nicht mehr angepasst werden.

Was ist denn nun garantiert?

Klingt soweit alles recht simpel und transparent.

Aber schaut man sich die Vertragswerke der Anbieter an, ist doch sehr unterschiedlich geregelt, ob und was nun garantiert ist. Hier müssen Makler genau hinschauen, wollen sie unangenehme Gespräche mit dem Kunden vermeiden.

„Es gibt zum Beispiel Anbieter, die in der Spitze 50 Prozent auf die Lebenserwartung draufschlagen und den Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent auf 0,1 Prozent senken“, sagt Versicherungsmakler Philip Wenzel. „Diese Anpassungsmöglichkeit ist für Vermittler sehr gefährlich, da in den Bedingungen häufig nur zu lesen ist, dass der Rentenfaktor zu 100 Prozent garantiert ist.“

Die Spanne der Rentenfaktoren ist im Markt daher auch sehr groß, wie eine Untersuchung des Analysehauses Ascore zeigt. Mal liegen sie für einen 35-Jährigen mit 30 Jahren Vertragslaufzeit bei 14,47, mal bei bis zu 29,00.

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