- Von Lorenz Klein
- 24.06.2022 um 23:46
Garantieniveau als Haftungsfalle?
Zugleich spricht auch arbeitsrechtlich wenig dafür, eine Absenkung des Garantieniveaus auf unterhalb von 80 Prozent zu unternehmen – zumindest nicht aus Sicht von HDI. So verwies Volker Ars, Leiter Recht & Grundsatzfragen bei der HDI Pensionsmanagement AG, in seinem Vortrag zunächst darauf, dass Garantieanforderungen in der bAV sehr unterschiedlich geregelt sind, je nach Art der Zusage. Während etwa die BZML nur in versicherungsförmigen Durchführungswegen existiert, gebe es die BoLZ in allen Durchführungswegen.
Unabhängig von der Art der Zusage gilt jedoch, dass der Arbeitgeber dafür einstehen muss, dass der Versorgungsberechtigte die versprochene Leistung in der Auszahlungsphase erhält. Insofern handelt es sich auch bei der BoLZ um eine Versorgungsleistung, die vom Arbeitgeber zugesagt wurde – anders als bei der reinen Beitragszusage, die gemäß des Betriebsrentenstärkungsgesetzes seit 2018 zulässig ist. Die Beitragszusage überträgt das Anlagerisiko vollständig auf den Arbeitnehmer – nicht so bei der BoLZ, die eine Mindesthöhe der Versorgung sicherstellen muss, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 30. August 2016 klarstellte (3 AZR 362/15). Ein Verstoß gegen die Vorgaben für die BoLZ führt demnach zur „Auffüllverpflichtung des Arbeitgebers”, wie Volker Ars referierte.
Hat der Versorgungsträger also die erforderlichen Mittel nicht erwirtschaftet, haftet das Unternehmen gemäß Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG subsidiär. Oder weniger technisch formuliert: Hat der Versicherer mit dem bAV-Vertrag nicht ausreichend hohe Gewinne erzielt, um die zugesagte Leistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber in die Bresche springen und die Differenz zahlen.
Wie es Juristen mit der BoLZ halten
Doch wo liegen eigentlich die rechtlichen Mindestanforderungen an eine BoLZ? Manche Juristen interpretieren die Leitsätze des BAG dahingehend, dass die BoLZ eine allgemeine Nettobeitragsgarantie vorsehen müsse, wonach die Versorgungsleistungen mindestens die Höhe der aufgewendeten Beiträge erreichen sollen. Daraus leiten Juristen wiederum ab, dass eine Zusage mit einer Garantie weit unterhalb des Beitragserhalts nicht werthaltig sei.
HDI-Experte Ars verwies dementsprechend in einer Folie auf ein „aktuelles Meinungsbild in der Fachliteratur zu Mindestanforderungen einer BoLZ bezogen auf den Mindestbeitragserhalt“. Hier reiche das für erforderlich erachtete Garantie-Spektrum von 50 bis zu 100 Prozent. Ars machte sodann deutlich, dass er beim Mindestbeitragserhalt dem Fachautor Uwe Langohr-Plato zuneige, der einen Korridor von 70 bis 90 Prozent für haftungssicher hält. Hiermit fühle ich mich auch am wohlsten, betonte Volker Ars abschließend. Womit wir wieder bei der Aussage von Löbbeckes wären: „Bei 80 Prozent ist für uns Schluss.“
Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 2 JahrenUm es auch für Kunden verständlich zu gestalten. Nehmen wir mal an, ein Kunde schliesst eine BAV mit Fonds/ETF ist Single mit einem Durschnittseinkommen.
Welche Rendite wird zur Zeit nach Garantie/Fonds/ETF, Versicherungsmantelkosten mit Förderung( ohne Förderung), einmal vor und nach Inflation erzielt?
Bin auf Antworten gespannt. Würde mich sehr darüber freuen- von Versicherern und Maklerkollegen. Herzlichen Dank im Voraus
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Vor 2 JahrenUm es auch für Kunden verständlich zu gestalten. Nehmen wir mal an, ein Kunde schliesst eine BAV mit Fonds/ETF ist Single mit einem Durschnittseinkommen.
Welche Rendite wird zur Zeit nach Garantie/Fonds/ETF, Versicherungsmantelkosten mit Förderung( ohne Förderung), einmal vor und nach Inflation erzielt?
Bin auf Antworten gespannt. Würde mich sehr darüber freuen- von Versicherern und Maklerkollegen. Herzlichen Dank im Voraus