- Von Redaktion
- 23.03.2016 um 18:20
Die ersten fünf Erwerbsjahre sind also eine äußerst kritische Phase für Beamtenanwärter. Da bei Verbeamtung der Anspruch sofort auf die Mindestversorgung von rund 1.400 Euro Ruhegehalt springt, ist es durchaus sinnvoll, hier mit einem etwas komplizierten Modell aus zwei Verträgen zu arbeiten. Der erste Vertrag hat eine Versicherungsdauer von fünf Jahren und eine Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Pensionseintritt; der zweite Vertrag hat eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zur Pension. So können Beamte mit dem „kleinen“ Vertrag die deutlich höhere Versorgungslücke abdecken, die bei einer DU in den ersten Jahren aufreißen würde.
Darüber hinaus ist eine private Absicherung aber auch für Lebenszeit-Beamte durchaus sinnvoll. Hier ist es wichtig, auf eine gute DU-Klausel zu achten. Noch wichtiger ist, dass die BU-Bedingungen, die dahinter stehen, auf hohem Niveau sind. Denn Paragraf 26 des Beamtenstatusgesetzes ermöglicht dem Dienstherrn, den dienstunfähigen Beamten zur Umschulung zu zwingen und auch in geringer wertigen Tätigkeiten einzusetzen.
„Eine echte DU-Klausel ist vor allem vertrieblich interessant, da sie zielgruppengerechte Absicherung suggeriert und vor allem vor Kündigungen durch Wettbewerber schützt. Man kann aber davon ausgehen, dass die BU-Bedingungen, die dahinter stehen, immer wichtiger werden. Hier gibt es leider nicht viele Anbieter am Markt, die beides können“, weiß Philip Wenzel, Versicherungsmakler und Biometrie-Experte.
Spezielle Beamtengruppen absichern
Was übrigens auch nur wenige Versicherer anbieten, ist die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit bei Polizisten, Feuerwehrmännern oder im Justizvollzug. Hier ist es bereits ausreichend, wenn der Beamte den besonderen Anforderungen des Berufs nicht mehr gerecht wird. Gute Versicherer bieten hier eine Übergangsleistung. Die Bayerische zahlthier beispielsweise eine Kapitalleistung in Höhe von 24 Monatsrenten. Dieses Kapital dürfte ausreichen, damit sich der Beamte beruflich umorientieren kann. Sollte er anschließend berufsunfähig sein, greifen die entsprechenden Bedingungen.
Bei der speziellen DU ist allerdings immer zu prüfen, ob das Bundesland, in dem der Kunde tätig ist, überhaupt wegen der besonderen DU in den Ruhestand versetzt.
Schon dieser unvollständige Überblick zeigt, dass das Thema nicht mal so nebenbei bearbeitet werden kann, sondern eine gewisse Spezialisierung voraussetzt. Wenzel fasst es so zusammen: „Die Zielgruppe mag zwar anspruchsvoll sein, aber dafür ist sie erfahrungsgemäß auch treu wie Gold, wenn man einmal seine Kompetenz beweisen konnte.“
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