Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll durch mehr Freiheiten auch mehr Chancen für die Mitarbeiter ermöglichen, so die Hoffnung der Aktuare. © picture alliance / Maurizio Gambarini/dpa | Maurizio Gambarini
  • Von Lorenz Klein
  • 04.03.2021 um 19:34
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) warnt vor einem „aufziehenden Generationenkonflikt“ in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Durch die historisch niedrigen Zinsen werde der Finanzbedarf für bestehende Altzusagen „auf bislang nicht geahnte Höchststände“ getrieben – und das benachteilige jüngere Kunden. Doch die Aktuare präsentieren auch Lösungsvorschläge.

In Anbetracht des „anhaltenden Zinsverfalls“ hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vor einem „aufziehenden Generationenkonflikt“ in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewarnt. „Die historisch niedrigen Zinsen treiben den Finanzbedarf für die bestehenden Altzusagen mit ihren hohen Leistungsversprechen auf bislang nicht geahnte Höchststände“, wird der Experte Friedemann Lucius in einer Mitteilung der DAV zitiert. Dies wiederum führe zu einer „erheblichen Mittelverlagerung zu Lasten der jüngeren Generationen“.

Lucius ist Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) – und in dieser Funktion hat er nun einen Appell an politische Entscheidungsträger, Arbeitgeber und Gewerkschaften gestartet. Es gehe darum, die bAV-Systeme „zukunftsgerecht auszubalancieren, um eine dauerhafte Benachteiligung der jüngeren Generationen zu vermeiden“, so der Aktuar.

Denn Lucius zufolge werden die Jüngeren von dem Versorgungsniveau der heutigen Rentnergenerationen „nur träumen können“. Hinzu komme, dass nicht nur die Versorgungslücke jüngerer Menschen immer größer werde, sondern zugleich die niedrigen Zinsen den Aufwand für die eigene Vorsorge immer weiter in die Höhe treibe. Damit nicht genug, reduzierten viele Arbeitgeber die zusätzlichen betrieblichen Versorgungsleistungen, nicht selten, weil sie die Mittel für die Erfüllung bestehender Altzusagen benötigten, wie der bAV-Experte ausführt.

„Hohes gesellschaftliches Konfliktpotenzial“

Dieses bislang in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Problem besitze „hohes gesellschaftliches Konfliktpotenzial“, skizziert Lucius. Alle Beteiligten müssten erkennen, so der Experte, dass dieser Konflikt „jetzt und nicht erst in zehn bis 15 Jahren entschärft werden dürfe“. Denn dann wären die Versorgungslücken „uneinholbar groß“, warnt der Experte.

Doch soweit muss es gar nicht erst kommen, finden die versicherungsmathematischen Sachverständigen des IVS – sofern ihre Ideen erhört werden:

Zunächst fordern die Aktuare, dass aus den Beiträgen ein Maximum an Leistung herausgeholt werden müsse. Der Haken an der Sache ist, dass diesem Anspruch bislang noch die Garantie des Beitragserhalts im Wege steht. Denn wenn die eingezahlten Beiträge risikolos angelegt werden sollen, kommt angesichts der aktuellen Niedrigzinsen „am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich nur eine Leistung in Höhe der eingezahlten Beiträge heraus“, wie die Aktuare zu bedenken geben.

Durch die Geldentwertung liege diese Leistung betragsmäßig aber deutlich unter dem Wert der eingezahlten Beiträge. „Insofern verhindert der Beitragserhalt in Zeiten wie diesen den Werterhalt der eingezahlten Beiträge“, sagt Lucius – er macht sich daher dafür stark, von der „vorherrschenden Garantiefixierung wegzukommen“.

Aktuare wollen „deutlich größere Freiheitsgrade in der Kapitalanlage“

Das IVS sieht nach eigenen Angaben große Potenziale in der reinen Beitragszusage, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 eingeführt wurde. Mit ihrem Verzicht auf Garantien eröffne sie „deutlich größere Freiheitsgrade in der Kapitalanlage“, heißt es.

„Dadurch kann ein nennenswerter Teil des Beitrags risikoreicher angelegt werden, was die Aussicht auf mehr Leistung auch für die jüngeren Generationen deutlich erhöht“, erläutert Experte Lucius den Zusammenhang – und wünscht sich, dass die Sozialpartner „in Anbetracht dieser Fakten“ in den nächsten Tarifverhandlungen „das gesellschaftsrelevante Thema betriebliche Altersversorgung trotz der coronabedingten Verwerfungen nicht ausklammern“.

Ein weiterer Vorschlag zielt auf rechtliche Hürden in der bAV. Mit Blick auf die erworbenen Besitzstände benötigten die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV mehr Flexibilität im Arbeits- und Aufsichtsrecht, wie es heißt. Ein wichtiger Schritt dorthin sei die Möglichkeit, Teilbestände bei regulierten Pensionskassen durch gezielte, bestandsbezogene Nachdotierungen der Trägerunternehmen zu sanieren.

„Bislang musste die gesamte Pensionskasse gegen die Wand gefahren werden, bevor die Sanierungsklauseln greifen“, erläutert Lucius die aktuelle Rechtslage. Durch die separate Sanierung von notleidenden Teilbeständen könnte das gesamte Kollektiv wirkungsvoll gestärkt und ein Run-off der Pensionskasse verhindert werden, so die Idee. Daher begrüße das IVS den vom Gesetzgeber hierzu vorgelegten Reformvorschlag.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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