- Von Karen Schmidt
- 16.01.2020 um 11:12
Rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen hierzulande haben über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Arbeitskraft abgesichert. Rund 62 Prozent haben also keinen Schutz vor diesem existenziellen Risiko, berichtet die Zurich Versicherung. Sie hat die acht häufigsten Irrtümer zum Thema zusammengetragen, um diese auszuräumen.
„Ausschlussklausel in der BU ist kein Weltuntergang“
Welche Klauseln für bestimmte Zielgruppen entscheidend sind
Irrtum Nr. 1: „Ich werde nicht berufsunfähig, ich arbeite im Büro“
Im Büro kann einem schon nichts passieren, was zu einer Berufsunfähigkeit führen wird – so der häufige (Irr-)Glaube unter Verbrauchern. Nur weil das Unfallrisiko aber vielleicht geringer ist, als bei einem Dachdecker, ist es das BU-Risiko nicht. Denn Nach Angaben des Analysehauses Morgen & Morgen wird fast jeder dritte Betroffene inzwischen wegen psychischer Erkrankungen oder Nervenkrankheiten berufsunfähig. Und ein Burnout oder Depressionen können einen auch im Bürojob treffen.
Irrtum Nr. 2: „Staat/Krankenkasse fangen mich bei Berufsunfähigkeit auf“
Weder auf den Staat, noch auf die Krankenkassen ist langfristig Verlass bei einer Berufsunfähigkeit. Die Erwerbsminderungsrente vom Staat ist in der Regel zu niedrig, um den Lebensstandard zu sichern. Sie gibt es auch nur für diejenigen, die maximal drei Stunden täglich arbeiten können (dann gibt es etwa 40 Prozent des Nettoeinkommens) oder drei bis sechs Stunden für die Arbeit aufwenden können (20 Prozent des Nettoeinkommens). Das Krankengeld von der Krankenkasse gibt es maximal für 72 Wochen.
Irrtum Nr. 3: „Die Versicherung kann ich auch später abschließen“
Ja, klar geht das. Nur kann einen das Herauszögern des Abschlusses teuer zu stehen kommen. Denn der Gesundheitszustand kann sich in der Zwischenzeit verschlechtern, was zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen kann. Jüngere Menschen müssen daher in er Regel weniger für ihren BU-Schutz zahlen, als ältere. Ein Beispiel der Zurich: Dort zahlt eine 20-jährige Grafikdesignerin monatlich rund 40 Euro für 1.000 Euro Monatsrente. Würde sie den Vertrag erst mit 45 Jahren abschließen, würde sie etwa 65 Euro monatlich berappen müssen.
Irrtum Nr. 4: „Studenten/Azubis kann man nicht absichern, da sie keinen Beruf ausüben“
Stimmt nicht. Auch Studenten und Azubis können sich absichern. Der Versicherer erkennt dann zum Beispiel die Tätigkeit eines Studenten oder eines Auszubildenden als Beruf an. erkannt. Wird später eine andere Berufstätigkeit ausgeübt, ändert sich der Beitrag nicht.
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