Von den von Infinma untersuchten 461 Berufsunfähigkeitsversicherungen erfüllen 183 den Marktstandard. Das sind 39,6 Prozent. Im Vorjahr lag deren Anteil noch bei 55 Prozent. © Infinma
  • Von Lorenz Klein
  • 01.08.2019 um 08:46
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:50 Min

In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die Zahl der Tarife zurückgegangen, die den Marktstandard erfüllen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von Infinma (Institut für Finanz-Markt-Analyse). Von den untersuchten 461 BU-Tarifen erfüllen 183 den Marktstandard über alle 18 Kriterien betrachtet. Das sind knapp 40 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 55 Prozent. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Wie definiert Infima den Marktstandard?

Infinma hat zunächst die wichtigen Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen der 76 untersuchten BU-Versicherer analysiert. Anhand von 18 Kriterien (siehe Liste unten) wurde sodann überprüft, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt.

Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“, wie die Analysten ihre Methode erklären. Anders gesagt: Der Marktstandard wird für Infinma durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird.

Für die einzelnen Kriterien stellt Infinma schlussendlich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist.

>>> Hier geht es zu den aktuellen Marktstandards von Infinma

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Dabei kommt es bei der Festlegung der Kriterien immer mal wieder zu Änderungen. Beispiel: Um eine Übergewichtung des Themas Pflege innerhalb der BU zu vermeiden, habe man sich dazu entschieden, das Kriterium „Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit“ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf zu ersetzen“ (Kriterium 17), wie Infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann erklärt.

So lauten die 18 Kriterien der aktuellen Untersuchung:

  1. Prognose
  2. Rückwirkende Leistung
  3. Abstrakte Verweisung
  4. Verzicht auf Umorganisation
  5. Kostenbegrenzung bei Umorganisation
  6. Berufswechselprüfung
  7. Leistungsbeginn
  8. Meldefristen
  9. Untersuchungen im Ausland
  10. Erhöhungsoption ohne Anlass
  11. Beitragsstundung
  12. Befristete Anerkenntnisse
  13. Meldepflicht Minderung BU
  14. Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
  15. Nachprüfung
  16. Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  17. Ausscheiden aus dem Beruf
  18. Option auf selbständige Anschluss-Pflegerente

Das Fazit der Analysten:

„Die Marktstandards sind diesmal deutlich in Bewegung gekommen. Viele Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert und beispielsweise auch unsere Anregungen zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes beziehungsweise Minderung des BU-Grades aufgenommen“, kommentierte Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma, die aktuellen Ergebnisse.

Die Veränderung des Marktstandards bei einem Kriterium ist für Schulz dementsprechend auch kein Zeichen für ein instabiles Verfahren. „Vielmehr zeigt es deutlich, dass die Markt- standards dynamisch auf Marktveränderungen reagieren und somit gut funktionieren. Zudem haben wir selber – anders als beispielsweise bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders objektiv“, so Schulz.

Infinma vergibt kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. „Wie anspruchsvoll das Verfahren der Marktstandards ist, zeigt sich auch daran, dass diesmal nur 32 von 76 Gesellschaften die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt haben“, erklärte Glissmann.

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Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare
Helmut Achten
Vor 4 Jahren

Wenn die Hälfte den Standard nicht erreicht, darf man das darüber dann als Marktstandard bezeichnend? Das Überdurchschnittliche ist nie der Standard.

Hinterlasse eine Antwort

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Helmut Achten
Vor 4 Jahren

Wenn die Hälfte den Standard nicht erreicht, darf man das darüber dann als Marktstandard bezeichnend? Das Überdurchschnittliche ist nie der Standard.

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