Die Grafik zeigt: Gutachten holen die Versicherer vor allem bei psychischen Problemen ihrer Kunden ein. © Franke und Bornberg
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  • 25.04.2018 um 10:50
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Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat ihre Untersuchung zur Regulierungspraxis ausgewählter Berufsunfähigkeitsversicherer neu aufgelegt. Das Ergebnis: Der pauschale Vorwurf, die Versicherer würden im Ernstfall doch eh nicht leisten, sei so nicht haltbar. Schwachstellen gibt es aber sehr wohl. Hier kommen die Details.

Keine Konzentration einzelner Gutachter

Niedergelassene Fachärzte würden im gleichen Umfang wie Universitätskliniken beauftragt, gefolgt von Gutachterbüros. Bei der Auswahl spiele die Nähe zum Wohnort des Versicherten offenbar eine Rolle. Und auch die zeitlichen Ressourcen der Gutachter entschieden über die Auswahl. Vom Tag der Beauftragung bis zum Eingang des Gutachtens vergingen im Schnitt 90 Tage; bei psychiatrischen Gutachten seien es 101 Tage.

Apropos Zeitaufwand: Vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zum Tag der Leistungsentscheidung des Versicherers vergingen laut Untersuchung durchschnittlich 156 Tage. Ein Jahr zuvor waren es 161 Tage. Die Analysten weisen dabei darauf hin, dass die persönliche Begleitung des Kunden beim Antrag das ganze Prozedere beschleunigen könnte. Allerdings machten die Verbraucher in nur 4 Prozent aller Fälle von solch einem Service Gebrauch.

Weniger Prozesse als im Vorjahr

Wie sieht es mit Prozessen aus? 589 Kunden der untersuchten Versicherer (Vorjahr 622) klagten 2016 gegen einen Ablehnungsbescheid des Versicherers. Verloren haben die Gesellschaften dabei 10 Prozent der Prozesse (Vorjahr 14 Prozent). Wesentlich häufiger waren Vergleiche (62 Prozent, konstant zum Vorjahr) und gewonnene Prozesse (28 Prozent, Vorjahr 24 Prozent).

Franke: „Die BU-Versicherung bleibt weiterhin das wichtigste Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft. Eine Anerkennungsquote von über 75 Prozent zeigt, dass die BU auch im Leistungsfall funktioniert.“

Nachholbedarf gebe es aber bei der Leistungsbeantragung und der „für Ärzte und Versicherer oft schwierigen Ermittlung des 50-Prozent-Grades“, so Franke. Für die Vorwürfe einer systematischen Verzögerung oder grundlosen Verweigerung der Leistung habe die Analyse zumindest bei den untersuchten Unternehmen keine Anhaltspunkte geliefert.

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