- Von Redaktion
- 26.11.2021 um 15:38
Die Pauschalkritik des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) an der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sei „unberechtigt“ und führe Arbeitnehmer „in die Irre“, sagte Gundula Dietrich, Geschäftsführerin beim Versicherungsmakler Aon. Sie bezieht sich damit auf ein Positionspapier, in dem die Verbraucherschützer die bAV, insbesondere den Durchführungsweg Direktversicherung, in keinem guten Licht dastehen ließ (wir berichteten).
In dem Papier sei die bAV insgesamt unter Generalverdacht gestellt worden, lautet nun die Kritik seitens Aon. Arbeitnehmer würden durch solche Stellungnahmen davon abgehalten, sich überhaupt mit dem Thema zu befassen, findet Aon-Managerin Dietrich. Den Beschäftigten würde dadurch eine ganze Reihe von Vorteilen der bAV gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge entgehen.
Vorteile der bAV nicht unberücksichtigt lassen
„Insbesondere in größeren Unternehmen wird die Eigenvorsorge der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unterstützt“, erläutert Dietrich. Und selbst, wenn der Arbeitgeber dies nicht tue, habe der Arbeitnehmer Vorteile gegenüber privaten Geldanlagen. „In vielen Fällen werden für die Belegschaft Konditionen ausgehandelt, die für den einzelnen Arbeitnehmer nicht erreichbar sind.“ An diesem Prozess sei in der Regel auch der Betriebsrat beteiligt. Das gebe zusätzliche Sicherheit, wie die Aon-Managerin betont.
„Wie bei allen finanziellen Fragen muss immer das individuelle Angebot geprüft werden. Da hilft Pauschalkritik nicht weiter“, fährt Dietrich fort. Demnach könne es „wohl kaum im Sinne der Verbraucherzentrale sein, dass Arbeitnehmer selbst dann ihre Unterschrift verweigern, wenn sie gar keine eigenen Beiträge für eine bAV leisten müssen“ und das sei leider in der Praxis zu beobachten.
Alternative zur bAV ist oft Nichtstun
Ihr Appell: „Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, das System der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland einfacher, transparenter und flexibler zu machen.“ Hier gebe es sicher Nachholbedarf und die neue Bundesregierung habe „einiges zu tun“, räumt Dietrich ein.
Der VZBV hatte in seinem Papier insbesondere die Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung kritisiert, wodurch etwa die Leistungen aus der gesetzlichen Rente später geringer ausfielen, außerdem die eingeschränkte Portabilität bestehender Verträge, wenn es zu einem Arbeitgeberwechsel kommt sowie den Durchführungsweg im Versicherungsmantel.
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