- Von René Weihrauch
- 10.09.2021 um 13:09
Arbeitgeber haben bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) die Wahl zwischen drei Arten der Beitragsfinanzierung. Die für sie günstigste: Das Unternehmen ermöglicht seinen Beschäftigten über einen Gruppenvertrag lediglich den Zugang zu einer privaten Zusatzversicherung. Die Beiträge zahlen die Beschäftigten selbst. Deshalb spricht man hier von der arbeitnehmerfinanzierten Variante der bKV. Die Angestellten kommen fortan in den Genuss privater Versicherungsleistungen, die weit über die Absicherung der gesetzlichen Kassen hinausgehen – etwa eine Zahnzusatzversicherung, eine ambulante Zusatzversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung und weitere Bausteine.
Zuwendungen gelten als steuerfreier Sachlohn
Das zweite Finanzierungsmodell ist komplett arbeitgeberfinanziert. Das heißt, das Unternehmen übernimmt die Beiträge für seine Beschäftigten. Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte und im Sinne einer starken Mitarbeiterbindung ist diese Möglichkeit die deutlich lukrativere. Zumal seit 2020 eine steuerliche Besonderheit hinzukommt: Die Versicherungsbeiträge gelten seitdem nicht mehr als Bar-, sondern als Sachlohn. Deshalb sind sie für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Dabei gibt es allerdings zwei Einschränkungen. Erstens: Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn die Zuwendungen als reiner Versicherungsschutz gewährt werden. Arbeitgeberzuschüsse zu einer Versicherung, die Beschäftigte selbst abgeschlossen haben, gelten dagegen als zu versteuernder Barlohn.
Freigrenze ist schnell erreicht
Die zweite Einschränkung besteht darin, dass Sachbezüge nur bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei sind. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Freigrenze zwar auf 50 Euro erhöht. Unter dieser Freigrenze summieren sich neben den bKV-Beiträgen aber auch weitere Zuwendungen wie Tankgutscheine oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Die Freigrenze ist also möglicherweise recht schnell erreicht.
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Für Arbeitgeber gilt in jedem Fall: bKV-Beiträge lassen sich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Das betrifft auch die dritte Finanzierungsform, die Mischfinanzierung. Hierbei beteiligt sich das Unternehmen zu einem gewissen Prozentsatz an den Beiträgen, den Rest tragen die Beschäftigten selbst.
Welche Variante für welches Unternehmen am besten passt, hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab, etwa der Betriebsgröße und den Zielen, die der Arbeitgeber mit dem Abschluss eine bKV erreichen will. Soll ein besonders hoher Krankenstand gesenkt werden? Steht die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber im Vordergrund? Diese Fragen sollten Makler im Beratungsgespräch als erstes klären.
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