Der Fliesenlegergeselle Robert Korte verlegt Fußbodenfliesen in einem Bad: Fliesenleger bekommen wegen ihres erhöhten Risikos oft keine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. © picture alliance/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
  • Von Lorenz Klein
  • 06.05.2019 um 17:56
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Sehen, Hören, Sprechen – wer Sorge trägt, diese und weitere elementare Fähigkeiten nicht mehr voll beherrschen zu können, kann sich deren Verlust versichern lassen. Was Grundfähigkeitsversicherungen zu leisten vermögen, erfahren Sie hier.

Um das Wesen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu umschreiben, greifen Makler gerne auf eine ganze Reihe wohlklingender Attribute zurück – da ist von „Königsprodukt“, „Kür“ oder „Mercedes unter den Absicherungsmöglichkeiten“ die Rede. Allerdings haben „Premium“-Angebote üblicherweise den Nachteil, dass ihr Nutzen nicht allen Menschen zugänglich ist. Die BU bildet da keine Ausnahme. Verschiedene Faktoren wie Vorerkrankungen, Ausschlüsse oder schlichtweg zu hohe Prämienforderungen des Versicherers aufgrund einer unvorteilhaften Berufsgruppe können Vorsorgewilligen einen dicken Strich durch die Rechnung machen.

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Wer sich nun einen BU-Schutz „beim besten Willen nicht in der richtigen Höhe leisten“ kann, dem stehen am Markt „durchaus Alternativen mit eingeschränkter Leistung zur Verfügung“, weiß Versicherungsmakler Sven Hennig zu berichten. „Dabei sind Produkte wie eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit oder ein Schutz gegen den Verlust von Grundfähigkeiten zwar deutlich weniger leistungsstark, können aber helfen, zumindest eine Grundabsicherung aufzubauen“, so Hennig.

„Schutz gegen Verlust von Grundfähigkeiten“ – was ist unter diesem nach Versicherungstechnik schmeckenden Begriff zu verstehen? Wer eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) abschließt, erhält in der Regel eine monatliche Rente, sofern eine oder mehrere bestimmte Fähigkeiten für mindestens zwölf Monate, manchmal auch bereits für voraussichtlich sechs Monate, verloren werden.

Eine Versicherung für die Sinne 

Dazu zählt nicht nur der Verlust der klassischen fünf Sinne Sehen, Hören, Schmecken, Riechen und Tasten, sondern weitaus mehr – unter anderem: Sprechen, Auto fahren, Sitzen, Stehen, Gehen, Knien, Heben und Tragen, Treppensteigen oder auch Arme bewegen – wer nicht mehr im Stande ist, dies zu leisten, hat Anspruch auf die versicherte Leistung.

Im Gegensatz zur BU gibt es bei der GF also fest definierte Leistungsauslöser. Ob der Betroffene seinen Beruf noch zu 50 Prozent ausüben kann oder nicht – so lautet bekanntlich der Gradmesser in der BU –, spielt hier keine Rolle.

Vermeintlich unkomplizierte Leistungsauslöser 

In Maklerkreisen findet die GF wegen ihrer vermeintlich unkomplizierten, weil klaren Leistungsdefinition und ihrem vergleichsweise günstigen Preis (als grobe Faustregel kann man etwa mit der Hälfte einer BU-Prämie rechnen) durchaus Fürsprecher – doch der mahnende Zeigefinger in Richtung Versicherungsbranche ist nach wie vor präsent.

„Manche Gesellschaften preisen die Grundfähigkeitsversicherung auch als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Das sehen wir nicht so, aber eine gewisse Grundabdeckung kann gegeben sein“, sagt Makler Tobias Bierl. Die Aussage macht deutlich, dass viele Vermittler mit den „Nicht-BUs“ nach wie vor fremdeln. Allerdings sagt auch Bierl, dass es „nicht in Stein gemeißelt gemeißelt“ sei, dass die BU immer die beste Lösung für die Lebensumstände der Menschen darstelle. „Oftmals führen viele Wege nach Rom, und jegliche kleinere Absicherung ist auf jeden Fall erstrebenswerter als gar keine Absicherung!“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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