- Von Oliver Lepold
- 11.05.2020 um 15:16
Grund 1: Jeder vierte Deutsche wird berufsunfähig
Die eigene Arbeitskraft einzubüßen, kommt wesentlich häufiger vor, als es sich viele Kunden vorstellen können. Jeder Vierte wird nach Zahlen des Statistischen Bundesamts im Laufe seines Berufslebens durch Krankheit, Unfall oder natürlichen Kräfteverfall berufsunfähig. Dabei hat der deutliche Rückgang von körperlich anstrengenden Tätigkeiten keinen oder nur einen geringen Einfluss auf das Risiko, den Beruf nicht mehr ausüben zu können. Neuere Zahlen gehen für jüngere Menschen sogar noch von einer höheren Quote aus. Ein Grund: Die Gefahr wegen eines psychischen Leidens nicht mehr arbeiten zu können, nimmt seit Jahren stetig zu und ist mittlerweile einer der Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit. Dass einen dieses Schicksal bei einem Bürojob nicht treffen kann, ist daher ein Irrglaube vieler Menschen.
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Grund 2: Die staatliche Absicherung reicht im Ernstfall nicht
Ein weiterer Grund für eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Mit der Rentenreform im Jahr 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft worden. Sie steht nur noch Personen zu, die vor 1961 geboren wurden. Wer danach auf die Welt kam, kann allenfalls noch auf die geringe staatliche Erwerbsminderungsrente (EMI) hoffen. Diese beträgt maximal 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, was nicht zur Erhaltung des Lebensstandards ausreicht. Sie wird in voller Höhe zudem erst gewährt, wenn der Betroffene keinerlei berufliche Tätigkeit länger als täglich drei Stunden ausüben kann.
Grund 3: Starke Leistungen dank Wettbewerb
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den leistungsstärksten Versicherungen überhaupt und ist im Bereich der Arbeitskraftabsicherung mit Abstand das beste Produkt. Der versicherbare Personenkreis, das Ausmaß an Flexibilität und das Service-Niveau sind branchenweit immer weiter gestiegen. Durch den Wettbewerb der Versicherer sind die Beiträge für viele Berufsgruppen zudem stark gesunken. Abstrakte Verweisungen und Wartezeiten gehören fast überall der Vergangenheit an.
Grund 4: Die BU-Rente wird indirekt staatlich gefördert
Rentenzahlungen aus einer privaten BU-Versicherung werden günstig besteuert. Hier ist nämlich nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern. Wie hoch dieser ausfällt, bemisst sich an der möglichen Rentendauer bei Beginn der Zahlung der BU-Rente. Je später der BU-Fall eintritt, desto geringer fällt der zu versteuernde Anteil aus – zum Beispiel 21 Prozent Ertragsanteil bei voraussichtlich noch 20 Jahren BU-Rentenbezug. Von dieser Summe wird zudem noch der Grundfreibetrag von 784 Euro (gültig für 2020) abgezogen, nur ein verbleibender Restbetrag ist noch mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In vielen Fällen bedeutet das: die BU-Rente bleibt steuerfrei. Das ist ein wichtiger Grund für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zum Vergleich: Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMI) ist ein Anteil zu versteuern, der jährlich steigt. Im Jahr des Erstbezugs wird er für die Gültigkeit der zugesagten Rente fixiert, 2020 liegt dieser Anteil zum Beispiel bei 80 Prozent. Da die EMI jedoch alle zwei bis vier Jahre mittels medizinischer Nachprüfungen verlängert werden muss, ist dann der jeweils geltende höhere Prozentsatz der Rente zu versteuern.
Grund 5: Nachversicherungsgarantien machen die BU-Police flexibel
Ein weiterer Grund für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Die BU-Versicherung kann sich flexibel an sich verändernde Lebensumstände anpassen. Das ist besonders für jüngere Versicherte von Bedeutung. Bei Ereignissen wie den Start in den Beruf, eine Heirat, die Geburt von Kindern, den Kauf einer Immobilie oder Gehaltserhöhungen ist die Erhöhung der vereinbarten BU-Rente oft sinnvoll.
Mit den bei Abschluss vereinbarten Nachversicherungsgarantien ist das bei derartigen Ereignissen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung problemlos möglich. Diese Option ist mittlerweile Standard bei BU-Tarifen, einige Anbieter haben die Nachversicherungsgarantien auch fest im Vertrag integriert.
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