- Von Sabine Groth
- 26.04.2024 um 14:44
Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse hat seine alljährliche Analyse von Marktstandards bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) vorgelegt. 40 Tarife von 13 Gesellschaften, die in Deutschland beziehungsweise Österreich angeboten werden, wurden überprüft und in 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen.
Zu allen Qualitätskriterien wird untersucht, wie sie in den Bedingungswerken der Policen ausgeprägt sind. Aus den häufigsten Ausprägungen definiert sich der Marktstandard.
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Versicherern und Tarifen, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, verleiht Infinma ein Siegel. 13 Tarife von den vier Gesellschaften Zurich, Continentale, Europa und Volkswohl Bund haben diese Voraussetzungen erfüllt. Das sind weniger als im Vorjahr.
„Wie im letzten Jahr schon vorhergesagt, ist inzwischen die BU-Umtauschoption zum Marktstandard geworden. Das ist insofern verständlich, als die EU häufig als Einstieg in eine Arbeitskraftabsicherung angeboten wird“, erläuterte der geschäftsführende Infinma-Gesellschafter Jörg Schulz. Zum Standard etabliert hat sich in diesem Jahr ebenfalls, dass auf eine Meldepflicht bei verbessertem Gesundheitszustand verzichtet wird.
Eine weitere Veränderung in den Bedingungen, die Infinma festgestellt hat: Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit reichen jetzt schon 2 von 6 Pflegepunkten aus.
„Insgesamt hat sich das Niveau der Bedingungen weiter verbessert, dennoch kann sich die EU nicht als Alternative zur BU durchsetzen. In vielen Berufen, vor allem ohne größere körperliche Belastungen, bleiben die Prämienunterschiede zur BU einfach zu gering“, so Schulz.
Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen sind hier abrufbar.
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