- Von Lorenz Klein
- 27.04.2017 um 21:22
Bestimmte Berufsgruppen haben hier ohnehin nichts zu befürchten. „Ein Zahnarzt kann nicht umorganisiert werden“, sagt Makler Wenzel. „Was soll er denn in seiner Praxis machen, was seiner Lebensstellung entspricht?“, fragt der BU-Experte. „Und er müsste einen Arzt anstellen, um die Termine am Laufen zu halten. Das wäre wirtschaftlich wohl nicht sinnvoll.“
Allerdings müssen Zahnärzte an anderer Stelle aufpassen: „Gelegentlich fühlen sich selbstständige Ärzte und Zahnärzte über ihr Versorgungswerk ausreichend versichert“, stellt Makler Kemnitz fest. „Allerdings übersehen sie dabei, dass sie satzungsgemäß erst Leistungen erhalten, wenn sie ihre Approbation zurückgeben und aufgrund ihres Gesundheitszustands auch keine andere Tätigkeit ausüben können, die ein abgeschlossenes Medizinstudium ganz oder teilweise voraussetzt.“
Kammern bieten einen Grundschutz
Stefanie Alt, Leiterin Produkt- und Marktmanagement Leben bei der Nürnberger Versicherung, ergänzt: „Handelt es sich bei dem Selbstständigen beispielsweise um einen niedergelassenen Arzt oder um einen Rechtsanwalt, so bietet dessen Kammer in aller Regel bereits eine gute Grundabsicherung.“
Leistungen würden dort aber in aller Regel nur gezahlt, so Alt, wenn das Kammermitglied seine Tätigkeit vollständig eingestellt und die Zulassung zurückgegeben habe. „Dies bedeutet aber auch eine vollständige Aufgabe des Unternehmens mit allen negativen Konsequenzen für ihn selbst und seine Mitarbeiter“, gibt Alt zu bedenken.
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