Eine Lehrerin gibt Englischunterricht: Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bildet auch bei Lehrkräften die Regel. © freepik
  • Von Oliver Lepold
  • 04.10.2021 um 11:19
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Egal ob Anwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit – in jedem Status benötigen Staatsdiener einen leistungsstarken Dienstunfähigkeitsschutz. Warum, erfahren Sie hier.

Wenn ein Dienstherr einen Beamten des öffentlichen Diensts für dienstunfähig erklärt, darf dieser seinen Beruf nicht mehr ausüben. Bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit und einem Beamtenstatus auf Lebenszeit erhält er dann ein Ruhegehalt vom Staat. Eine zudem vereinbarte BU-Rente wird aber nur ausgezahlt, wenn der Leistungsauslöser für eine Berufsunfähigkeit laut Vertrag auch erfüllt ist. Das ist bei Dienstunfähigkeit nicht automatisch der Fall, daher weisen hochwertige BU-Tarife spezielle DU-Klauseln aus. Dies ist vor allem bei Versicherern der Fall, die Beamte als Zielgruppe im Fokus haben. Allerdings variieren die Formulierungen in den Bedingungen mitunter stark. 

Schneller und einfacher zur BU-Rente 

Eine umfassende und echte DU-Klausel stuft Beamte des öffentlichen Dienstes etwa dann als berufsunfähig ein, wenn „diese wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden”. Verfügt der versicherte Beamte über einen Tarif, der den BU-Fall mit Eintritt der Dienstunfähigkeit ohne weiteres anerkennt, kommt er schneller und unkomplizierter zur BU-Rente, denn der Leistungsantrag gestaltet sich einfacher. Der Nachweis über die Ruhestandsversetzung und das amtsärztliche Zeugnis sind meist ausreichend.  

Unvollständige Klauseln weisen Einschränkungen auf und erstrecken sich zudem nicht auf Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Diese können ohne Rentenzahlung entlassen werden und müssen sich dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Daher ist es besonders wichtig, dass Makler in der Beratung von angehenden Beamten auf eine leistungsstarke DU-Klausel im empfohlenen BU-Tarif achten. Zeitliche Einschränkungen sind hier nicht selten. Bisweilen gilt die DU-Klausel nur bis zu einem bestimmten Alter oder die BU-Leistung wird insbesondere bei Beamten auf Widerruf oder Probe auf 24 oder 36 Monate befristet.  

Auf die Formulierung kommt es an 

Der Wortlaut der DU-Klausel ist von entscheidender Bedeutung. Hier kommt es auf Nuancen an. Die Formulierung „Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt” zum Beispiel ist nicht ausreichend – hier könnte der Versicherer aufgrund des Wörtchens ‚und’ auf sein eigenes Prüfungsrecht beharren und zu einem abweichenden Ergebnis kommen.  

Es ist auch möglich, dass Beamte den vorgeschriebenen BU-Grad von 50 Prozent zwar erreichen, aber trotzdem keine Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn bescheinigt bekommen und auf eine andere leichtere Tätigkeit abstrakt verwiesen werden. Hilfreich in diesem Fall ist eine inklusive Formulierung in der DU-Klausel wie etwa „Bei Beamten liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn…“ zielführend. In diesem Fall wird der BU-Leistungsfall sicher anerkannt, auch wenn der Dienstherr das anders sehen mag.  

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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