- Von Karen Schmidt
- 10.08.2020 um 12:10
Eine „echte Alternative“ zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung nicht – auch wenn sie so oft angepriesen wird. Das findet Versicherungsmakler Gerd Kemnitz. „Tatsächlich bleibt ein Verlust der Arbeitskraft bei der Leistungsprüfung dieser Versicherung völlig unberücksichtigt“, schreibt er in einem aktuellen Blogbeitrag.
Die Grundfähigkeitsversicherung leiste nur, wenn eine der vertraglich fixierten Grundfähigkeiten verloren ginge. „In der Mehrzahl der Fälle wird der Versicherte Job und Einkommen verlieren, ohne eine der versicherten Grundfähigkeiten zu verlieren“, merkt der Makler an. Es sei also eher zufällig, wenn eine Grundfähigkeitsversicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit zahle. Das macht er anhand mehrerer Beispiele deutlich.
Eines davon: Fliesenleger müssen sich häufig bücken oder lange knien. Dementsprechend spielt für diese Zielgruppe die Grundfähigkeit Knien oder Bücken eine wichtige Rolle. Entscheidend ist nun, wann diese Grundfähigkeit verloren geht. Kemnitz führt als Beispiel die Versicherungsbedingungen der Körperschutzpolice der Allianz an (Stand 06/2020). Dort heißt es:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten. Beschwerden, die zu diesen motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde erklärbar sein.
Kemnitz‘ Kritik: „Fliesenleger sind bereits berufsunfähig und geraten in finanzielle Not, wenn sie sich die sonst übliche Zeit nicht mehr hinknien oder bücken und wieder aufstehen können. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet jedoch erst, wenn der Versicherte dies kein einziges Mal kann.“
An Verbraucher, und wohl auch an seine Maklerkollegen, richtet Kemnitz daher den Appell, bei der Grundfähigkeitsversicherung sehr genau zu prüfen, „ob die versicherten Fähigkeiten wirklich ausreichend sind, um Sie im Falle des Verlusts Ihrer Arbeitskraft abzusichern“.
Benjamin Lenert
Vor 4 JahrenUnd wieder dürfen Menschen vermeintliche Fachkommentare ablassen, ohne dass tatsächlich ein objektiver Hintergrund dahinter ist. Wenn man dann noch einen Vertreter der GF-Renten als Beispiel hernimmt, den wirklich bewanderte Kollegen eh nicht in dem Segment anbieten, dann ist Verwirrung vorprogrammiert.
“Mehrzahl der Fälle”… Welche Fälle? Welche Erhebung? Welche Berufsgruppen?
“Tatsächlich bleibt der Verlust der Arbeitskraft bei der Leistungsprüfung unberücksichtigt.” … Ja KLARO! Das ist ein anderes Produkt. Unfallversicherungen und DreadDisease prüfen auch nicht auf Verlust der Arbeitskraft. Und nun? Völlig am Thema vorbei zielende Nullaussage.
Natürlich ist das Zufall, wenn die GF bei Eintritt einer BU zahlt. Genauso kann ich aber Grundfähigkeiten verlieren und nicht berufsunfähig sein und habe dann in einer GF-Rente Leistung (zusätzlich zum Einkommen) und in einer BU eben nicht.
Nehmen wir an, ich bin BU und habe eine GF verloren. Beide Vertragsarten würden zahlen. Nun schult die VP um, bekommt einen neuen Beruf und verdient wieder Geld; Grundfähigkeit bleibt aber verloren. Wer hört auf zu zahlen? Die BU. Wer zahlt weiter? Die GF.
Bevor der Kollege Kemnitz also an mich appelliert, sollte er vielleicht selber einmal das Produkt näher in Augenschein nehmen, verschiedene Anbieter prüfen und vor Allem: Den Mandanten in die Entscheidung mit einbeziehen. Ich behaupte, dass eine Mehrzahl von Maler- oder Maurer-Azubis bei voller Kenntnis aller Systemunterschiede (Vor- und Nachteile) die GF-Rente wählen, schlicht und ergreifend, weil sie bezahlbar ist, während diese Berufsgruppen in den BU-Renten mit Abwehrprämien belegt werden.
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kommentierenBenjamin Lenert
Vor 4 JahrenUnd wieder dürfen Menschen vermeintliche Fachkommentare ablassen, ohne dass tatsächlich ein objektiver Hintergrund dahinter ist. Wenn man dann noch einen Vertreter der GF-Renten als Beispiel hernimmt, den wirklich bewanderte Kollegen eh nicht in dem Segment anbieten, dann ist Verwirrung vorprogrammiert.
“Mehrzahl der Fälle”… Welche Fälle? Welche Erhebung? Welche Berufsgruppen?
“Tatsächlich bleibt der Verlust der Arbeitskraft bei der Leistungsprüfung unberücksichtigt.” … Ja KLARO! Das ist ein anderes Produkt. Unfallversicherungen und DreadDisease prüfen auch nicht auf Verlust der Arbeitskraft. Und nun? Völlig am Thema vorbei zielende Nullaussage.
Natürlich ist das Zufall, wenn die GF bei Eintritt einer BU zahlt. Genauso kann ich aber Grundfähigkeiten verlieren und nicht berufsunfähig sein und habe dann in einer GF-Rente Leistung (zusätzlich zum Einkommen) und in einer BU eben nicht.
Nehmen wir an, ich bin BU und habe eine GF verloren. Beide Vertragsarten würden zahlen. Nun schult die VP um, bekommt einen neuen Beruf und verdient wieder Geld; Grundfähigkeit bleibt aber verloren. Wer hört auf zu zahlen? Die BU. Wer zahlt weiter? Die GF.
Bevor der Kollege Kemnitz also an mich appelliert, sollte er vielleicht selber einmal das Produkt näher in Augenschein nehmen, verschiedene Anbieter prüfen und vor Allem: Den Mandanten in die Entscheidung mit einbeziehen. Ich behaupte, dass eine Mehrzahl von Maler- oder Maurer-Azubis bei voller Kenntnis aller Systemunterschiede (Vor- und Nachteile) die GF-Rente wählen, schlicht und ergreifend, weil sie bezahlbar ist, während diese Berufsgruppen in den BU-Renten mit Abwehrprämien belegt werden.