- Von Oliver Lepold
- 19.05.2021 um 08:18
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss eine Reihe von Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und umfassend beantworten. Dem BU-Versicherer dienen diese Fragen dazu, das Risiko einer Berufsunfähigkeit (BU) aufgrund von Vorerkrankungen und Lebensweise einzuschätzen. Je nach Ergebnis dieser Kalkulation können Ausschlüsse bestimmter BU-Gründe oder Beitragsaufschläge erhoben oder der BU-Antrag komplett abgelehnt werden.
Stets dabei enthalten ist eine Frage, ob der Antragssteller jemals oder zumindest innerhalb der letzten fünf bis zehn Jahre in psychologischer oder psychotherapeutischer Behandlung war. Wird diese Frage bejaht, droht bei vielen Versicherern eine Antragsablehnung. Denn psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste BU-Ursache, wie viele Studien zeigen.
Psychische Ursachen sind BU-Grund Nummer 1
So führt anhaltender Stress im Beruf mittelfristig nicht selten zu psychischen Einschränkungen. Körperliche Beschwerden und massive psychische Probleme sind die Folge. Insbesondere Burnout oder Depressionen führen dann zum Leistungsfall. Die früher allgemeingültige Aussage, eine absolvierte psychologische Behandlung führe automatisch zur Ablehnung eines BU-Antrags, trifft jedoch heutzutage nicht mehr zu.
Wie ehrlich und detailliert muss geantwortet werden?
„GF plus AU – ähnliches Leistungsprofil wie in der BU für die Hälfte des Beitrags“
„Bereits in der Erstberatung auf alternative Absicherungen eingehen“
Mittlerweile wird mehr differenziert: Wer zum Beispiel während seines Studiums an Prüfungsangst litt und sich von der psychotherapeutischen Beratungsstelle der Universität helfen ließ, wird anders beurteilt als jemand, der wegen einer akuten Psychose in stationärer Behandlung einer Fachklinik war. Einige BU-Versicherer prüfen daher nun genauer, ob es sich um ein wiederkehrendes psychisches Leiden oder um eine einmalige und abgeschlossene Behandlung handelt.
Ausschlüsse, Aufschläge und Alternativen
Weniger stark psychologisch vorbelastete Antragsteller sind häufig trotzdem mit einem Ausschluss oder einem Aufschlag konfrontiert, wenn sie einen BU-Antrag stellen. Bei einem Leistungsausschluss leistet die Versicherung nicht, wenn der Versicherte aufgrund psychischer Probleme berufsunfähig wird. Bei anderen Ursachen, wie Unfällen oder Verschleißerkrankungen aber schon. Da viele psychische Erkrankungen aber auch körperliche Folgen haben können, wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Magen-Darm-Beschwerden, wird die Ausschlussmöglichkeit nur sehr selten in Betracht gezogen. Ein angebotener Risikozuschlag verteuert den Beitrag für die BU-Versicherung, hat aber den Vorteil, dass der Kunde uneingeschränkten Schutz hat. Ist dies für den Kunden akzeptabel, sollte der Zuschlag somit die erste Wahl sein.
Falls keine BU möglich ist, können Makler ihrem Kunden eine alternative Absicherung der Arbeitskraft vorschlagen, etwa eine Grundfähigkeitsversicherung. Bei alternativen Versicherungsformen sind die Gesundheitsfragen in der Regel weniger streng beziehungsweise die Risikoprüfung legt den Schwerpunkt weniger stark auf die Psyche. Bei der reinen Grundfähigkeitsversicherung etwa spielt die Psyche kaum eine Rolle. Erst wenn Erweiterungen, wie die Kombination mit einer Klausel für Arbeitsunfähigkeit (AU), Leistungen bei Erwerbsminderung oder auch separate Psyche-Deckungen eingeschlossen werden, muss in der Risikoprüfung mehr berücksichtigt und gegebenenfalls auch abgelehnt werden.
Dennoch ist die Chance größer, über die Grundfähigkeitsversicherung das Leistungsniveau zumindest in die Richtung eines BU-Schutzes zu verschieben, obwohl eine psychische Vorbelastung besteht. Deshalb sollte in diesen Fällen, aber auch bei Risikoberufen ein Verweis auf alternative Absicherungen in der Erstberatung nicht fehlen.
Rauch Patrick
Vor 4 JahrenSorry, aber mit dem Artikel wurde das Thema verfehlt. Reißerische Überschrift “BU auch bei psychischen Problemen”? Positiv klingende Einleitung, Ergebnis Nein es gibt keine. Was soll der Artikel ? Schade, für mich das Ergebnis, was Pfefferminzia bringt, ist nicht unbedingt des Lesenswert. Schade,
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kommentierenRauch Patrick
Vor 4 JahrenSorry, aber mit dem Artikel wurde das Thema verfehlt. Reißerische Überschrift “BU auch bei psychischen Problemen”? Positiv klingende Einleitung, Ergebnis Nein es gibt keine. Was soll der Artikel ? Schade, für mich das Ergebnis, was Pfefferminzia bringt, ist nicht unbedingt des Lesenswert. Schade,