- Von Lorenz Klein
- 06.07.2023 um 12:27
Die Empfehlung des Maklerhauses Bierl laute dann auch immer, die maximale Beitragsdynamik von 5 Prozent im Rahmen von SBU-Verträgen zu vereinbaren. Bei BU-Zusatzversicherungen, die an eine Altersvorsorge angedockt sind, sind sogar 10 Prozent drin – aber derlei Koppel-Verträge sind bei Maklern eher unbeliebt.
Sascha Bassir von der Baloise hat außerdem beobachtet, dass Einkommensschutz-Spezialisten und Vertriebspartner mit einer hohen Beratungsqualität sehr oft 5-Prozent-Dynamiken vereinbarten. Normalerweise würden zwar 3 Prozent Erhöhungen gewählt, die Nachfrage nach einer höheren Dynamik wachse allerdings auch bei der Baloise. „Denn vielen Kunden ist die Auswirkung von Inflation auf die Lebenshaltungskosten und somit auf den erhöhten Absicherungsbedarf absolut bewusst“, betont Bassir. „Sollte die Inflation hoch bleiben oder sich auch das Gehalt positiv entwickeln, ist man verdammt froh, dass man die maximale Dynamik ausgewählt hat“, bringt es Makler Bierl auf den Punkt.
Die Sache mit der Obergrenze
Zugleich weist der Makler auf einige Haken und Ösen bei den Gesellschaften hin: So erlaubten einige Versicherer die Beitragsdynamik nur bis zum 55. Lebensjahr. Dazu zählten Allianz, Baloise oder auch die Bayerische. „Läuft der Vertrag bis 67 Jahre, heißt es somit, dass es über zehn Jahre keine Steigerung gibt“, gibt Bierl zu bedenken. Daher sollten unbedingt auch Gesellschaften in Betracht gezogen werden, die eine Dynamik bis mindestens 63 Jahre erlaubten – wenn nicht gar bis 67, wie es zum Beispiel die LV 1871 ermögliche.
Außerdem sei zu beachten, dass einige Gesellschaften einen automatischen Deckel in der Nachversicherung eingezogen haben, etwa die Alte Leipziger. Hat man hier eine monatliche BU-Rente von 2.500 Euro erreicht, ist in der Regel Schluss. Allerdings lässt der Versicherer mit sich reden und lupft den Deckel noch etwas an, wenn der Kunde „aktuelle Nachweise der finanziellen Angemessenheit“ vorlegt. „Das muss aber proaktiv vom Kunden oder vom Vermittler gemacht werden“, sagt Bierl.
Angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen
Matthias Sattler von der Alten Leipziger bestätigt diese Regelung: „Ab dem Erreichen einer im Versicherungsschein dokumentierten Obergrenze wird geprüft, ob künftige Erhöhungen im Rahmen der Dynamik weiter angemessen sind. Ist das der Fall, wird für die nächsten Erhöhungen eine neue Obergrenze festgelegt.“ Liege hingegen keine finanzielle Angemessenheit vor, werden künftige Dynamikerhöhungen so lange ausgesetzt, „bis wieder ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen besteht“, wie Sattler erklärt. Man verhindere damit, dass Kunden „mit Eintritt des Versicherungsfalls ein höheres Nettoeinkommen beziehen als während ihrer beruflichen Tätigkeit“.
Tobias Bierl weist außerdem darauf hin, dass BU-Kunden der Allianz bei einer Jahresrente von über 40.000 Euro die finanzielle Angemessenheit zu beachten hätten, um keine Kürzung im Leistungsfall zu riskieren. „Bei der LV 1871 gibt es zudem vier verschiedene Formen der Beitragsdynamik. Hier sollte der Vermittler aufpassen, die kundenfreundlichste zu wählen“, so Bierl. Stichwort kundenfreundlich: Viele BU-Tarife erlauben heute eine unbegrenzte Widerspruchsmöglichkeit, um die Dynamik auch mal pausieren zu lassen. „Die althergebrachte Regelung, nach der bei dreimaligem Widerspruch für die komplette Restlaufzeit der BU die Dynamik entfällt, halten wir weder für zeitgemäß noch für kundenorientiert“, betont Swiss-Life-Mann Holzer.
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