- Von Redaktion
- 16.11.2021 um 11:52
Work-Life-Balance ist ja ein ziemlicher Trend. Und obwohl das Beamtentum nicht gerade für Innovationen bekannt ist, gibt es hier das Sabbatical quasi schon immer. Jeder Beamte darf drei Jahre für drei Viertel seiner Bezüge arbeiten, um dann ein Jahr bei drei Viertel der Bezüge frei zu nehmen. Um den Doktor zu schreiben. Oder um eine Weltreise zu machen. Auch Teilzeit ist bei Beamten in vielen Fällen attraktiv.
Zum einen sind Teilzeit-Beamte nicht (mehr) benachteiligt, wenn es um die Erfüllung der Wartezeit geht. Ein Beamter auf Lebenszeit hat ja erst dann Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn er fünf Jahre als Beamter gearbeitet hat. Diese fünf Jahre sind quasi Kalenderjahre. Es ist unerheblich, ob er in Voll- oder in Teilzeit arbeitet.
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Und wenn ein Beamter sein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit berechnet, dann zählen die Jahre bis zum 60. Lebensjahr beziehungsweise bis zum 62. Lebensjahr in Thüringen und Bayern, zu zwei Dritteln dazu. Auch hier ist es egal, ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Die angerechneten Jahre werden immer Vollzeit gezählt.
Das kann sich sogar zum Nachteil entwickeln. Wenn eine Beamtin zum Beispiel weniger als zwei Drittel in Teilzeit arbeitet, dann verliert sie bis zum 60. Lebensjahr ein bisschen mehr Anspruch auf ihr Ruhegehalt. Deshalb sollte sie ihre Ansprüche auch nicht auf einer Webseite berechnen, sondern mit Zettel und Stift. Dann ist es leicht, die fixen Ansprüche von denen inklusive der Zurechnungszeit zu trennen.
Zuschläge bei begrenzter Dienstfähigkeit
Wer aber aus gesundheitlichen Gründen in Teilzeit arbeitet und die sogenannte begrenzte Dienstfähigkeit beantragt hat, der kann nicht weniger bekommen, als er jetzt Ansprüche hat. In den meisten Bundesländern (ab dem 1. Januar 2022 auch in Hessen) gibt es hier sogar einen Zuschlag in Höhe von 50 Prozent zwischen der alten und der neuen Besoldung. Wer also zu 50 Prozent Teilzeit arbeitet, bekommt 25 Prozent oben drauf und wer 60 Prozent begrenzt dienstfähig ist, bekommt 20 Prozent oben drauf.
Eine letzte Besonderheit bei Beamten gefällt mir ganz besonders. Bei der Berechnung des Ruhegehalts werden immer die Vollzeitbezüge zugrunde gelegt. Wenn eine Beamtin also tatsächlich Ansprüche in Höhe von 60 Prozent hat, aber nur 33 Prozent in Teilzeit arbeitet, bekommt sie in Pension dann mehr als vorher, weil sie ja 60 Prozent von Vollzeit bekommt und nicht von der letzten Besoldung.
Unterm Strich ist Teilzeit für Beamte durchaus attraktiv. Vor allem wenn es gelingt, lange genug Vollzeit gearbeitet zu haben, um sich mindestens 50 Prozent an Ansprüchen zu verdienen. Ohne die Zurechnungszeit dauert das 28 Jahre, wobei 3 Jahre schon vom Studium oder 5 Jahre von der Ausbildung dazuzählen. Wer dann von halbtags leben kann, bekommt auch in der Pension nicht weniger als das.
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