Michael Franke, Geschäftsführer Franke und Bornberg, referiert über Zustand und Zukunft der Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der AKS>tomorrow 2017 (hier in Hannover). © dpa/picture alliance (Vorschaubild); Franke und Bornberg
  • Von Lorenz Klein
  • 22.06.2017 um 08:58
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lesedauer Lesedauer: ca. 05:35 Min

Die Kreativität der Versicherer kennt kaum Grenzen, wenn es darum geht, die Berufsunfähigkeitsversicherung schicker zu machen. Doch ein Mehr an kundenfreundlichen Klauseln bringt das Produkt vertrieblich kaum voran. Eine Bestandsaufnahme.

Das ist harter Tobak für eine Branche, die sich dafür rühmt, den leistungsfähigsten BU-Markt der Welt zu verkörpern. Dass sich die Leistungszusagen der Versicherer so unterschiedlich darstellen, räumt auch Franke ein. „Ist das ein Zeichen für unterschiedliche Qualität?“, fragt er seine Zuhörer. Nein, sagt er selbst und erklärt das so: Stichproben seines Hauses bei Versicherern ergäben eine durchschnittliche Ablehnungsquote von gut 25 Prozent.

Diskussionen um Ablehnungsquoten

Dabei mache es aber einen großen Unterschied, ob der Versicherer über einen großen oder kleinen beziehungsweise jungen oder alten Vertragsbestand verfüge. Franke schildert ein vereinfachtes Beispiel: Ein Versicherer verzeichnet jedes Jahr ein durchschnittliches Neugeschäft von 20.000 BU-Verträgen. Nach dem ersten Jahr erreichen das Unternehmen die ersten Leistungsfälle, dabei handelt es sich zu 10 Prozent um unfallbedingte BU-Auslöser, die auch reguliert werden. Bei 90 Prozent der Anträge liegt hingegen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, das heißt, der Antragsteller hat Vorerkrankungen gegenüber dem Versicherer verschwiegen. Insofern wäre hier eine Ablehnungsquote von 90 Prozent berechtigt. Über die Jahre wächst sich diese Anzeigepflichtverletzung gewissermaßen aus. Bedeutet: Den Versicherer erreichen sukzessive die ganz normalen Erkrankungen, die ein Mensch im Laufe der Jahre bekommt. Nach fünf Jahren geht die Ablehnungsquote entsprechend auf durchschnittlich 25 Prozent zurück.

Fazit: Versicherer mit einem jungen Bestand, die zugleich stark wachsen, weisen im Schnitt deutlich höhere Ablehnungsquoten auf – zum Teil von über 50 Prozent. „Sind diese jungen Versicherer jetzt schlechter als Versicherer mit einem hohen Altbestand?“, fragt Franke und fügt nach einer kleinen Kunstpause hinzu: „Nein.“ Statistisch bereinigt würden sich Leitungsspannweiten von 5 bis maximal 10 Prozent ergeben. „Daraus kann man keine Riesensensation machen“, sagt Franke – ohne dabei die Premium-Circle-Studie explizit zu erwähnen.

Versicherungsbedingungen in der Kritik

Anschließend nahm sich der Gastgeber einen zweiten Kritikpunkt besagter Studie vor: Hat die Formulierung  der  Versicherungsbedingungen Einfluss auf das Leistungsverhalten? Um diese Frage  zu beantworten, wirft Franke zunächst einen Blick auf die klassische Definition eines Versicherers, damit dieser einen BU-Fall gemäß seinen Bedingungen anerkennt:

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann und in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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