- Von Redaktion
- 01.09.2015 um 12:18
„Eine sehr hohe Quote lässt nicht ohne weiteres den Schluss zu, hier hätte man es mit einem besonders zahlungsfreudigen Versicherer zu tun“, meint BU-Experte Stephan Kaiser in einem Gastbeitrag im Versicherungsboten. Im Einzelfall könne die Leistungsquote zwar mit dem Zahlungsverhalten eines Versicherers übereinstimmen. Allerdings könne sie auch deutlich abweichen. Beispielsweise wenn ein Versicherer zusätzlich bei Arbeitsunfähigkeit leiste, der nächste aber nur im Falle der Berufsunfähigkeit.
Kaiser nimmt in seinem Gastbeitrag Bezug auf Kennzahlen des Analysehauses Morgen & Morgen (wir berichteten).
Für eine bessere Aussagekraft müssten Makler deshalb die Kennzahl über einen längeren Zeitraum betrachten, so Kaiser weiter. Hat der Versicherer nur wenige Leistungsfälle pro Jahr, dann sei zudem ein Vergleich mit anderen Anbietern fraglich. Allerdings gebe es das Vergleichbarkeitsproblem nicht nur bei der Leistungsquote, sondern auch bei der Prozessquote.
Hier sei problematisch, dass Versicherer häufig eine unterschiedliche Datenbasis lieferten. So könnten zum Beispiel bei dem einen Anbieter laufende Verfahren, Vergleiche oder Berufungen inbegriffen sein, beim anderen jedoch nicht.
Generell, so Kaisers Fazit, könne deshalb die Leistungsquote allein nicht als Entscheidungskriterium für oder gegen einen BU-Anbieter dienen. Makler müssten hingegen die Kennzahlen genauer hinterfragen, um sie dann besser interpretieren zu können.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren